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Nürnberg: Nur drei Jahre Haft für Inzest-Vater

Adolf B., Inzest
Der Angeklagte kurz vor der Urteilsverkündung.

Überraschendes Urteil gesprochen


Adolf B. (69) war angeklagt, seine Tochter fast 500 Mal vergewaltigt und drei Kinder mit ihr gezeugt zu haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Rentner nun wegen des über Jahrzehnte langen Geschlechtsverkehrs mit seiner Tochter zu zwei Jahren und acht Monaten Haft.

Das Urteil fiel, nachdem die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft gefordert hatte. Für den Mann, der mit seiner Tochter drei Kinder gezeugt hatte, von denen zwei starben. Die Anklage von Vergewaltigung ausgegangen. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es aber in der Urteilsbegründung. Außerdem habe das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers: Die Frau habe sich bei ihren Aussagen vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt.

Die 46-Jährige verließ mitten in der Urteilsbegründung den Gerichtssaal. Ihre Anwältin Andrea Kühne beklagte nach dem Urteil eine "gewaltige Kluft zwischen Juristerei und Psychologie". Ob sie in die Berufung gehe, müsse sie erst mit ihrer Mandantin klären.

Der Angeklagte hatte in seinem starken niederbayerischen Dialekt immer wieder betont, seine Tochter habe von Anfang an Sex mit ihm gewollt und ihn sogar regelmäßig dazu animiert. "Sie hat jedenfalls nie gesagt, dass es ihr nicht gut tut", fügte er hinzu. Die Tochter hingegen hatte ihrem Vater in dem sechstägigen Prozess vorgeworfen, sie mit Drohungen und Schlägen so eingeschüchtert zu haben, dass sie jahrzehntelang nicht den Mut gefunden habe, sich zu offenbaren.

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Jahrzehntelanges Schweigen

Als erschreckend mutete viele Prozessbeobachtern das geringe Unrechtsbewusstsein des Angeklagten an. Er scheint den fast 500-fachen Sex mit der Tochter für das Normalste der Welt zu halten. Sein Bericht über seinen ersten Sexkontakt mit der damals 17-Jährigen im Jahr 1982 klingt so harmlos wie ein gemeinsames Abendessen von Vater und Tochter. Die Frage des Richters, was ihn den dazu brachte, sich an der Tochter zu vergehen, quittierte er mit Unverständnis. Es sei eben "anders" gewesen als mit seiner Frau.

Der Fall war erst zu Beginn dieses Jahres ans Tageslicht gekommen. Die im anderen Zusammenhang zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Frau hatte eine Bewährungshelferin zu Seite gestellt bekommen. Zu dieser hatte sie Vertrauen gefasst und sich nach Jahrzehnten des Stillschweigens anvertraut.

Inzwischen wurde bekannt, dass sich in Willmersbach hartnäckige Gerüchte hielten, dass mit der Familie etwas nicht in Ordnung sei. So wurde im Ortsblatt ein Gedicht verfasst, dass auf die inzestuösen Verhältnisse anspielt: "Die Kinder in dem gelben Haus, die schaua recht wie ihr Opa aus".
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