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Telefonieren und SMS-Schicken im Ausland wird nochmal billiger - auch beim Internet kommen Obergrenzen pünktlich zur Urlaubssaison.
Telefonieren im Urlaub wird billiger
Telefonieren und SMS-Schicken im Ausland wird nochmal billiger - auch beim Internet kommen Obergrenzen pünktlich zur Urlaubssaison. Doch es gibt noch eine Reihe anderer Änderungen, auf die sich die deutschen Verbraucher ab dem 1. Juli einstellen müssen. Ein Überblick:
Telekommunikation
Erstmals setzt die EU-Kommission der Telekombranche nun Preisobergrenzen für Datendownloads im EU-Ausland. Zudem gelten auch für grenzüberschreitende Telefonate und SMS neue Preisgrenzen. 2016 soll das gefürchtete 'Roaming' ganz verschwunden sein.
Ein Anruf aus dem europäischen Ausland kostet nun maximal 35 Cent pro Minute inklusive Steuer und eine SMS maximal 11 Cent. Mobilfunk-Unternehmen dürfen zudem nicht mehr beliebig viel für das mobile Internet-Surfen verlangen. Ab Juli darf ein Megabyte netto bis zu 70 Cent kosten - bislang gab es dafür überhaupt keine Höchstpreise. Bis 2014 werden die grenzüberschreitenden Mobilfunkgebühren weiter sinken.
Rente
Die nächste Rentenerhöhung für die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland tritt in Kraft. Die Altersbezüge steigen im Osten um 2,26 Prozent, im Westen um 2,18 Prozent. Erstmals nach drei Jahren steigen die Renten damit wieder deutlich. 2011 hatte es für die Ruheständler bundesweit einheitlich 0,99 Prozent mehr gegeben. 2010 mussten sie sich mit einer Nullrunde zufriedengeben.
Neue Wechselkennzeichen und Verspätungsaufschlag bei TÜV-Plaketten
Pkw-HauptuntersuchungWer den Wagen mehr als zwei Monate nach dem vorgegebenen Datum bringt, muss künftig mehr zahlen: einen 20-Prozent-Aufschlag auf die Gebühr, die bei Pkw ohne Mehrwertsteuer zwischen 27,80 und 43,50 Euro betragen darf. Das bedeutet einen Aufschlag von netto 5,56 bis 8,70 Euro. Im Gegenzug gilt die neue Plakette aber für die komplette Frist und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Monat zurückdatiert. Hätte ein Wagen im Januar zum TÜV gemusst, kommt aber erst im März, zählen die zwei Jahre also ab März und nicht ab Januar.
Wechselkennzeichen
Ein Kennzeichen kann künftig für zwei Wagen beantragt werden. Geplant ist, dass es zur selben Zeit aber nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden darf. Konkret ist ein Nummernschild aus zwei Teilen vorgesehen: Ein kleineres Nebenkennzeichen, das am jeweiligen Auto bleibt, sowie die beiden Hauptkennzeichen vorn und hinten, die abwechselnd auf dem einen oder anderen Auto angebracht werden. Dies kann für Autobesitzer interessant sein, die neben dem normalen Wagen ein Wohnmobil, einen Oldtimer oder ein kleines Stadtauto haben. Das Verkehrsministerium erwartet zudem günstigere Versicherungsangebote. Und setzt darauf, dass der Zweitwagen ein umweltfreundlicher ist.
Energieberatung
Um energetische Gebäudesanierungen schmackhaft zu machen, gibt es mehr Geld für die Energieberatung. Die Vor-Ort-Beratung in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird mit einem Zuschuss von bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Einheiten sind es maximal 500 Euro. Zudem gibt es für eine Beratung zur Stromeinsparung 50 Euro, für eine thermographische Untersuchung bis zu 100 Euro dazu. Gefördert werden Beratungen in Häusern, für die der Bauantrag vor 1995 gestellt worden ist.
Waffenregister
Das zentrale Waffenregister wird bis zum Jahresende eingerichtet. Bislang sind die Daten über genehmigungspflichtige Waffen bei 600 einzelnen Behörden gespeichert, die aber nicht miteinander vernetzt sind. Künftig soll dies zentral organisiert sein, damit Informationen darüber schnell abrufbar sind, wer Besitzer einer Waffe ist und wo sie gekauft wurde. Der Weg einer Waffe soll dann über den aktuellen Besitzer hinaus auch über etwaige Vorbesitzer bis hin zum Hersteller oder Importeur zurückverfolgt werden können.
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