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Im Fall der getöteten Anna wurde das Urteil gesprochen (Foto: Bad Honnefer Wochenzeitung)
Wie hoch ist die Mitschuld des Jugendamtes?
Wie hoch ist die Schuld des Jugendamtes im Fall der getöteten Anna aus Bad Honnef? Die Neunjährige wurde von ihrer Pflegemutter gequält, misshandelt und schließlich in der Badewanne ertränkt, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Heute fällt vor dem Bonner Schwurgericht das Urteil.
Nachbarn und Lehrer von Anna sind sich sicher, dass der Tod der Neunjährigen hätte verhindert werden können: Sie hatten sich schon frühzeitig an die Jugendämter Bad Honnef und Königswinter gewandt - ohne Ergebnis.
Nicht nur deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die Behörden. Das Jugendamt Königswinter steht im Verdacht, gezielt Akten vor Prozessbeginn vernichtet zu haben, um das eigene Versagen zu vertuschen - darunter die Auswahl der Pflegeeltern. Experten fordern deshalb die Einführung einer Distanz, die Qualitätsstandards entwickelt und an die sich Jugendämter verpflichtend halten müssen.
In der Badewanne ertränkt
Das Kind kam aus problematischen Verhältnissen und wurde von der leiblichen, alkoholkranken Mutter in eine Pflegefamilie gebracht. Doch Petra W. gab dem Mädchen nicht die benötigte Zuwendung und Liebe, sondern quälte sie laut Angaben der Staatsanwaltschaft systematisch."Sie soll mit spitzen Gegenständen auf das Kind eingestochen haben, Nahrungsaufnahme verweigert haben und sie beim Baden unter Wasser gedrückt haben", erklärt Joachim Klages, Sprecher des Landgerichts Bonn.
Petra W. droht eine lebenslange Haft, der Pflegevater gilt nur als Mittäter. Ihm drohen neun Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
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Urteil im Fall Anna: Lebenslänglich für Pflegemutter
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