Unsinnige Verordnungen

Unsinnige Verordnungen

Das deutsche Verkehrsrecht

Mobile Navigationsgeräte, Smartphones und Tablet PCs werden immer vielseitiger und lotsen mittlerweile nicht nur viele Autofahrer durch den Straßenverkehr, sondern warnen sie auch vor Blitzanlagen. Aber ist das eigentlich erlaubt?

In dieser Woche ist Birte Karalus gemeinsam mit einem Anwalt für Verkehrsrecht den verwirrenden und teilweise auch unsinnigen Verordnungen des deutschen Straßenverkehrs auf den Grund gegangen.

Die Nutzung des Navigationsgerätes während der Fahrt stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar. Kommt es zu einem Unfall, kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Das gleiche gilt für das Einstellen des Radios und das Anzünden einer Zigarette während der Fahrt.

Darf man während der Fahrt das Handy bedienen, wenn man es als Navigationsgerät benutzt?

Dass das Telefonieren während der Fahrt verboten ist, wissen mittlerweile die meisten Autofahrer. Aber dass man das Handy während der Fahrt nicht anfassen darf, auch wenn man nur die Uhrzeit ablesen möchte, sollte den meisten neu sein.

Sind Blitzerwarn-Apps erlaubt?

Auch wenn man die Software ganz legal erwerben kann, sollte man auf die Nutzung im Straßenverkehr lieber verzichten.

Darf man einen Tablet-PC an der Windschutzscheibe befestigen?

Viele Tablet-PCs verfügen über ein integriertes GPS Modul, wodurch sie sich optimal als Navi eignen. Trotzdem ist die komfortable Befestigung an der Windschutzscheibe nicht erlaubt, da so die freie Sicht auf die Straße behindert wird.

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Gerissener Riemen

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