Abo-Fallen

Vorsicht: Kostenpflichtige Routenplaner
Wer kein Navigationssystem hat, der kann zur Planung seiner Strecke auf einen der Routenplaner im Internet zurückgreifen. Das meist kostenlose Angebot ist groß, der Service gut. Doch das gilt nicht für jeden Anbieter: Die Firma Webtains GmbH lässt sich den Service, den viele kostenlos anbieten, bezahlen.
Wer auf www.Routenplaner-service.de eine Route berechnen möchte, der wird aufgefordert, seine persönlichen Daten einzugeben und die allgemeinen Geschäftbedingungen zu akzeptieren.
Wer dabei nicht stutzig wird und den unscheinbaren Kostenhinweis übersehen hat, der tappt in die Abo-Falle. 96,- EUR pro Jahr kostet die Berechnung der Route. Laufzeit: Zwei Jahre!
192,- EUR also für eine Dienstleistung, die bei anderen Anbietern kostenlos ist.
Über das Gewinnspiel in die Abo-Falle
Gelockt wird aber noch auf andere Weise: Ein auffällig bunter Werbebanner lädt zum Gewinnspiel ein. Der absurde Hauptgewinn: Ein Navigationsgerät.
Die Eingabe der persönlichen Daten und das Akzeptieren der AGB ist Voraussetzung zur Teilnahme. Und wer auch hier nicht aufpasst, landet in der Abo-Falle.
Für die Betreiber solcher Seiten ein lohnendes Geschäft: Fast jedes vierte Opfer lässt sich von den Mahnungen und den Schreiben von Inkassofirmen einschüchtern. Viele resignieren und bezahlen die Rechnung, damit sie endlich Ruhe haben.
Die Verbraucherzentrale kennt diese Masche - täglich werden sie mit solchen Fällen konfrontiert. Sie raten den Geschädigten, erst einmal nicht zu zahlen. Wer einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommt, sollte zunächst Widerspruch einlegen.
Auch Adrian Fuchs kennt die Masche von www.Routenplaner-service.de. Er gilt als Experte im Internet-Verbraucherschutz und klärt auf seiner Homepage www.abzocknews.de über dubiose Angebote im Internet auf.
Die Geschäftspraktiken der Betreiber von www.Routenplaner-service.de sind ihm hinreichend bekannt. Zehn ähnliche Seiten betreibt die Webtains GmbH, alle nach demselben Muster: Kostenpflichtige Abos für ehemals kostenlose Inhalte.
Der Kampf des Gesetzgebers gegen die Betreiber solcher Seiten ist ein Katz und Maus Spiel. Doch es gibt Hoffnung: Nach Auffassung des OLG Frankfurt, stellt das Betreiben mehrerer Abofallen-Seiten eine arglistige Täuschung im Sinn des §123 Abs. 1 BGB dar. Zur Prävention sollen zudem Preise und Folgekosten eindeutig kenntlich gemacht werden.