Bellender Hund - Ist es Lärmbelästigung?
Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
Der Anwalt Joachim Cäsar-Preller gilt als Experte für tierrechtliche Fragen. Seit über 15 Jahren engagiert er sich für Rechtschaffenheit im Umgang mit Tieren. Diesmal stellt er einen Fall vor, in dem es um Ruhestörung durch lautes und anhaltendes Gebell geht.

Der große Rüde Natan soll als Wachhund ein weitläufiges Bungalow-Gelände vor Eindringlingen schützen. Der imposante Vierbeiner nimmt seine Aufgabe sehr ernst - zum Leidwesen der Nachbarn. Natan verteidigt sein Revier lautstark und nährt damit den Groll der Anlieger, die sich schließlich über Lärmbelästigung beklagen. Nathans Besitzer sieht das anders und pocht auf sein Recht...
INFORMATIONEN ZUR RECHTSLAGE
Was fällt rechtlich gesehen unter eine Ruhestörung?
Der Paragraph 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes besagt: "Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen." Bei dieser schwammigen Formulierung muss meist im Einzelfall entschieden werden, ob es sich bei der Lärmbelästigung tatsächlich um eine Ruhestörung handelt oder nicht. Fest steht aber, dass auch laute Tiergeräusche unter diese Bezeichnung fallen können.
Gibt es spezielle Ruhezeiten, die eingehalten werden müssen?
In Wohngebieten gilt meist die Regelung, dass zwischen 13 Uhr und 15 Uhr die Mittagsruhe und zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens die Nachtruhe eingehalten werden sollte. Deutsche Gerichte unterscheiden dabei übrigens nicht zwischen Maschinenlärm, zu lauter Musik oder Hundegebell! Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller empfiehlt, dass schon bei der Hundeerziehung auf unerwünschtes Bellen reagiert werden sollte. Generell sollte außerdem immer mit den Nachbarn kommuniziert werden. So umgeht man meist eine böse Überraschung durch einen behördlichen Bescheid und Zwangsgeldforderungen.
Kann ich gegen einen behördlichen Bescheid vorgehen?
Im schlimmsten Fall weist ein Bescheid eine zu einheitliche Darstellung auf. Oft wird darin der Schutz der Ruhe über den Tierschutz gestellt. Dabei wird beispielsweise häufig übersehen, dass das Einsperren großer Hunde einfach nicht artgerecht ist. Weist ein solcher Bescheid erhebliche Mängel auf, oder ist in einigen Passagen unklar formuliert, kann ein Widerspruch eingereicht werden. Der Bescheid muss dann nochmals vor Gericht verhandelt werden. Das Urteil kann solche schriftlichen Anordnungen übrigens auch wieder aufheben.