Der Radarfalleninspektor

Der Radarfalleninspektor

Kampf gegen den Führerscheinentzug

Peter Möller ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und sein neuester Fall eine echte Herausforderung: Sein Mandant Christian Langbein wurde mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einer Ortschaft geblitzt. Damals befand er sich auf der Landstraße in Richtung Schloßvippach. Er passierte das Ortsschild, ohne es zu bemerken, und wurde rund 200 Meter weiter von der Polizei mit 113 km/h geblitzt.

Die drohende Strafe ist drastisch: Ein dreimonatiger Führerscheinentzug wäre für Christian Langbein existenzbedrohend; als Außendienstmitarbeiter ist er auf seinen Führerschein angewiesen. Außerdem wären 600,- EUR Bußgeld und 4 Punkte in Flensburg fällig.

Möllers Mandant behauptet, nicht bemerkt zu haben, dass er sich bereits innerorts befunden hat. Er will kein Ortseingangschild gesehen haben. Für den Rechtsanwalt geht es nun darum, Argumente zu finden, die diese Aussage stützen. Assistent und Fotograf Peter Lampe hilft ihm bei dieser Arbeit. Es hat sich herumgesprochen, dass sich Möller nicht nur auf die Akten der Polizei verlässt. Er fährt an den Tatort, sammelt dort Informationen und dokumentiert die Szenerie für das Gericht. Möller und Lampe fahren die Strecke ab und sammeln Eindrücke. Sie wollen verstehen, wie es zu der Ordnungswidrigkeit kam.

Auf ihrem Weg passieren sie zwar ein Ortsschild, dahinter befinden sich jedoch erst mal nur Wiesen und Bäume. Dass es sich hier um eine Ortschaft handelt, ist nicht zu erkennen. Damit ist Möllers Strategie klar: Mithilfe von Fotos und Filmaufnahmen will er dem Gericht beweisen, dass sein Mandant tatsächlich den Eindruck haben konnte, sich außerorts zu befinden. Möller setzt dabei auf das Verständnis des Richters, denn an der Messung ist nichts auszusetzen.

Der Rechtsanwalt ist nicht sonderlich zuversichtlich und beschließt deshalb, Christian Langbein zuhause zu besuchen. Dort stellt sich heraus, dass der Mandant zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheids noch einen anderen, nicht verschließbaren Briefkasten hatte. Bußgeldbescheide werden eigentlich persönlich übergeben. Wirft der Postbote sie nur in den Briefkasten, muss dieser sicher verschließbar sein. Und das war bei Christian Langbein nicht der Fall. Die Zustellung wäre also ungültig, der Brief formell nie angekommen und somit das Vergehen verjährt. Das Gericht folgt dieser Argumentation, und Christian Langbeins Verfahren wird trotz des Verstoßes wegen Verjährung eingestellt.

Fehlendes Ortsschild

Ein weiterer Fall für Peter Möller: Sein Mandant Sven Kurtze ist mit Tempo 76 innerhalb des Ortes Schwabsdorf geblitzt worden. Es drohen 105,- EUR Strafe und 1 Punkt in Flensburg. Der Geblitzte behauptet jedoch, gar kein Ortseingangsschild passiert zu haben. Peter Möller will sich davon selbst ein Bild machen und fährt mit Sven Kurtze die Strecke ab. Er muss feststellen, dass das Ortsschild wirklich fehlt. Der Fall ist für Peter Möller eindeutig: Sven Kurtze befindet sich im Recht, und das sieht auch der Richter so. Die Gemeinde reagiert darauf umgehend: Nur eine Woche nach dem Prozess bekommt der Ort Schwabsdorf ein neues Ortseingangsschild.

Einzelne Unfälle oder Kettenreaktion?

Noch nicht ganz klar

Einzelne Unfälle oder Kettenreaktion?