Die Autobahnpolizei
Durch die stetige Zunahme des internationalen LKW-Verkehrs auf Deutschlands Straßen, steigt auch die Anzahl von Unfällen mit ausländischen LKW.

Die Haupt-Unfallursache: Mangelnde Konzentration durch Übermüdung. Bei vielen Kontrollen fallen ausländische Lastkraftwagenfahrer durch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten auf. Kontrollen der Fahrtenschreiber, in denen die Fahrt- und Ruhezeiten der Fahrer einsehbar sind, gehören daher zu den Hauptaufgaben der Autobahnpolizei.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten. Die Lastkraftwagenfahrer sind dazu verpflichtet, diese im digitalen Kontrollgerät der LKW einzutragen. Durch eine individuelle Fahrerkarte, die vor Antritt der Fahrt in das Kontrollgerät eingeführt werden muss, werden die Daten personalisiert.
Zu den Lenkzeiten gehören die Zeiten, die ausschließlich zum Fahren benutzt werden. Es darf drei Mal die Woche neun Stunden und zwei Mal die Woche zehn Stunden "gelenkt" werden.
Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
Eine Fahrtunterbrechung muss innerhalb oder unmittelbar nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden erfolgen. Diese beträgt 45 Minuten und darf ausschließlich zur Erholung genutzt werden. Nicht zulässig bei der Fahrtunterbrechung sind beispielsweise Instandsetzungsarbeiten oder das Be- und Entladen.
Neben den Fahrtunterbrechungen gibt es noch die Ruhezeiten. Während dieser muss der LKW-Fahrer frei über seine Zeit verfügen können. Die regelmäßige, tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden und muss Innerhalb von 24 Stunden eingelegt werden.
Die Kontrolle der Fahrt- und Ruhezeiten erfolgt durch die Polizei und das BAG (Bundesamt für Güterverkehr). Das BAG ist jederzeit dazu befugt, die entsprechenden Daten von der Firma einzuholen, Strafen bei Nichteinhaltung der Zeiten können rückwirkend bis zu einem Jahr ausgesprochen werden – und sind sehr hoch!
Um Daten zu überprüfen, braucht das BAG die LKW-Fahrer nicht einmal anzuhalten - via Funk können die Beamten das Kontrollgerät eines vorausfahrenden LKW auslesen. Bei Verstößen drohen sowohl den Fahrern, als auch den Vorgesetzten und den Disponenten hohe Strafen, weshalb die Speditionen innerhalb der EU auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten drängen. Leider funktioniert das nicht immer.