Einbahnstraße

Einbahnstraßen, die keine sind

Haben Sie schon mal etwas von unechten Einbahnstraßen gehört? Gibt’s nicht? Gibt’s doch!

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Denn alle mit dem Verkehrszeichen 267 gekennzeichneten Straßen sind, sofern sie nicht zusätzlich über das Einbahnstraßenschild 220 verfügen, genau solche unechten Einbahnstraßen. Das sogenannte "Spardosenschild" verbietet nämlich nur die Einfahrt. Befindet man sich schon auf der Straße, darf diese auch in beiden Richtungen genutzt werden. Bloß: Die meisten Autofahrer wissen das nicht.

Irrungen und Wirrungen

Für Irrungen und Wirrungen – zumindest bei Ortsfremden – sorgt auch die bundesweit einzige Straße, auf der tageszeitabhängig die Fahrtrichtung gewechselt wird: Um einen leistungsfähigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, darf man Hamburgs Sierichstraße zwischen 4 Uhr morgens und 12 Uhr mittags nur stadteinwärts und zwischen 12 Uhr mittags und 4 Uhr morgens nur stadtauswärts benutzen. Doch auch bei dieser Straße handelt es sich um eine unechte Einbahnstraße, da an jeder Kreuzung entgegen der jeweiligen Verkehrsrichtung nur das "Spardosenschild" angebracht ist. Bis zur jeweils nächsten Kreuzung dürfen beispielsweise Autofahrer, die geparkt haben, die Straße sehr wohl gegen die Verkehrsrichtung benutzen, um nicht wenden zu müssen.