Einreisebestimmungen

Generelle Einreisebestimmungen für Heimtiere
Die seit dem 01.10.2004 gültige EU-Bestimmung zur Ein- und Ausfuhr von Heimtieren soll u.a. einen besseren Tollwutschutz gewährleisten.
Das Tier muss ordnungsgemäß tätowiert oder gechippt sein und der Besitzer muss einen Heimtierausweis mit sich führen, der u.a. eine noch gültige, mindestens 21 Tage zurückliegende Tollwutimpfung dokumentiert.
Diese Bestimmung ist für folgende EU-Länder verbindlich: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Zusätzliche Anforderungen bzw. Sonderregelungen zur Einreisebestimmung von Heimtieren gelten in Irland, Malta, Schweden und Großbritannien / Nordirland und einigen weiteren Ländern.
Allgemein gilt für jede Reise mit Ihrem Tier: Fragen Sie Ihren Tierarzt nach einem Reise-Check und den jeweiligen landesspezifische Anforderungen an eine Einreise mit Tier!
Hierzu finden Sie weitere Informationen unter: www.verbraucherministerium.de
Einreise in die beliebtesten Länder

SPANIEN
Festland, Balearen, kanarische Inseln, Ceuta und Melilla - hier gelten neben den EU-Bestimmungen weitere regionale Regelungen hinsichtlich gefährlicher Rassen, Leinen- und Maulkorbpflicht. Besitzer von Hunden, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, sollten sich an die jeweilige zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden.
TÜRKEI
Man darf mit seinem Tier einreisen, wenn das Tier älter als drei Monate ist und mindestens 15 Tage vor Reiseantritt gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut geimpft wurde. Diese Impfungen müssen in einem tierärztlichen Impfzeugnis dokumentiert und bei der Ankunft in der Türkei am Zoll vorgelegt werden.
GROSSBRITANNIEN, MALTA, NORDIRLAND
Für eine Einreise in diese Länder gilt das so genannte Pet Travel Scheme (PETS), d.h. das Tier muss 1. gechippt, 2. gegen Tollwut geimpft, 3. auf Tollwut-Antikörper getestet worden sein, wobei dieser Test mindestens 6 Monate zurückliegen muss. Des Weiteren ist der Besitzer verpflichtet, sein Tier 24 bis 48 Stunden vor einem Flug gegen Zecken und Bandwürmer zu behandeln und dies auch im Heimtierausweis zu dokumentieren. Die Einreise folgender Hundetypen, die in Großbritannien nicht als Rasse anerkannt werden, sind verboten: Pit-Bullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brazilero. (Weitere Informationen zu PETS: defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/)
ITALIEN
Hier sind neben den EU-Bestimmungen zusätzlich eine Leine und ein Maulkorb mitzuführen.
GRIECHENLAND
Hier gelten die EU-Bestimmungen (siehe oben).
PORTUGAL
Festland, Azoren und Madeira - hier besteht neben den EU-Bestimmungen Leinen- und Maulkorbpflicht. Weiterhin besteht ein Mitnahmeverbot für Hunde in Restaurants, an Stränden und im öffentlichen Busverkehr.
FRANKREICH
Die Einreise der Rassen Pitbull, Mastiff und Tosa Inu ist nicht erlaubt, es sei denn, der Hund ist in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch verzeichnet. Weiterhin besteht Leinen- und Maulkorbzwang, für die so genannten Listenhunde mit Stammbuch, wobei diese Tiere weder in öffentliche Einrichtungen noch in öffentliche Verkehrsmittel mitgenommen werden dürfen.
KROATIEN
Das Tier muss gechippt oder gut sichtbar tätowiert sein. Eine tierärztliche Bestätigung über die Gesundheit des Tieres sowie ein internationaler Impfpass (mit gültiger Tollwutimpfung) müssen mitgeführt werden. Es besteht eine allgemeine gesetzliche Leinenpflicht und weiterhin insbesondere eine Maulkorbpflicht für folgende Rassen: Dobermann, American Staffordshire, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Tosa Inu, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und alle Mischlingsarten dieser Rassen.
NIEDERLANDE
Hier werden Hunde, die sich auffällig verhalten, zukünftig – rasseunabhängig – einem Verhaltenstest unterzogen. Weiterhin gelten die EU-Bestimmungen (siehe oben).
ÖSTERREICH
Hier gelten die EU-Bestimmungen (siehe oben).
BELGIEN
Neben den EU-Bestimmungen gelten allgemeine Leinenpflicht und Maulkorbzwang für so genannte Listenhunde.
DÄNEMARK
Hier besteht neben den EU-Bestimmungen ein Einreiseverbot für so genannte Listenhunde, insbesondere Pit-Bullterrier und Tosas. Bei einem Verstoß dieser Bestimmung muss der Besitzer mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe rechnen. Des Weiteren besteht Leinenzwang in Wäldern und zwischen April und September ebenfalls an Stränden.