Ghanem Ghezal verscherzt es sich mit einer Anwältin
Juristin Eva Hasselbach kann Makler nicht ausstehen. Doch auf dem luxuriösen Frankfurter Immobilienmarkt kommt man an denen leider nicht vorbei. Deshalb hat sie nach dem Zufallsprinzip Ghanem Ghezal ausgesucht. Der präsentiert seiner Kundin eine Penthouse-Wohnung mit Skyline-Blick über Frankfurt. Doch die Kundin ist nicht so leicht zu überzeugen. Eine schwere Aufgabe für Ghanem Ghezal, der ebenfalls Vorbehalte gegenüber Juristen hat.
Gleich zur Begrüßung spricht Eva Hasselbach den Namen des Maklers falsch aus: „Sind Sie Herr Gangam?“ Ghanem Ghezal korrigiert sie und kann über diesen Patzer hinweg sehen. Doch die Besichtigung scheint unter keinem guten Stern zu stehen: Die beiden wollen gerade in die Wohnung, die im Elite-Stadtteil direkt am Main liegt, als der Eigentümer den Makler anruft.
Ghanem Ghezal hat schlechte Nachrichten für seine Kundin: "Wir können nicht in die Wohnung, weil die Tochter des Besitzers einzieht." Die Rechtsanwältin ist stinksauer. Doch der Frankfurter Makler hat natürlich einen Plan B. Die genervte Kundin gibt ihm eine zweite Chance, aber erwartet jetzt nur das Beste.
Die zweite Chance
Schon vor der Immobilie lässt sich ein Minuspunkt finden: Die Umgebung ist nicht halb so schön wie die der ersten Wohnung. "Ich hätte schon gerne die Wohnung gesehen", betont die nachtragende Rechtsanwältin. Trotzdem kann Ghanem Ghezal sie dazu bringen, sich die Alternative anzusehen. Für die Kundin steht fest: "Er muss liefern. Und ich hoffe, dass er das jetzt tut."
Die große Wohnung kann die Juristin im ersten Moment nicht so ganz überzeugen. Auch das Eis zwischen Makler und Kundin kann nicht so leicht zum Schmelzen gebracht werden. Und die Erwartungen der Rechtsanwältin können nicht erfüllt werden: "Das reicht mir nicht."
Eva Hasselbach vermisst ein Ankleidezimmer und Ghanem Ghezal hat so langsam die Nase voll, gibt jedoch nicht so schnell auf. Und tatsächlich lohnt sich sein Durchhaltevermögen: Das Badezimmer ist ganz nach dem Geschmack der Kundin. Sie entscheidet sich für die Wohnung, aber mit dem Makler kann sie sich trotzdem nicht anfreunden.