Kniffliger Fall für den Radarfalleninspektor

Kniffliger Fall für den Radarfalleninspektor

Kann der Rotlichtverstoß nachgewiesen werden?

Verkehrsanwalt Peter Möller muss diesmal einen besonders kniffligen Fall lösen. Sein Mandant Uwe Wiesenburg ist bei Rot über eine Ampel gefahren. Dabei wurde er von einer Videokamera der Polizei gefilmt - nun droht der Führerscheinentzug.

Eine eigentlich aussichtslose Situation. Trotzdem begibt sich der Verkehrsanwalt auf Spurensuche. Und er wird fündig! Die Zahlenfolgen der einzelnen Bilder auf der Videoaufzeichnung werden nicht korrekt angezeigt. Die Kamera hatte also ein Problem bei der Aufnahme.

Außerdem scheint es noch einen weiteren technischen Defekt zu geben. Die obere Hälfte des Autos bleibt stehen, während die Untere auf der Aufzeichnung weiterfährt. Und zu guter Letzt hat der Verkehrsrechtler Peter Möller auch etwas an dem Standort der Kamera zu bemängeln. Denn die Verkehrspolizei darf ihre Kameras nicht einfach laufen lassen, ohne den konkreten Verdacht auf ein Vergehen zu haben.

Diese drei Argumente - der Fehler im Timecode, der Bildfehler, der das Auto zerteilt und das verfassungswidrige Filmen - sind die Rettung für Uwe Wiesenburg. Er darf seinen Führerschein behalten, muss kein Bußgeld bezahlen und kassiert auch keine Punkte.

Über eine rote Ampel sollte er zukünftig jedoch trotzdem besser nicht fahren...

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