Parken

Was Sie schon immer über das Parken wissen wollten
Parkt man falsch, kann das richtig teuer werden - vor allem wenn das Auto abgeschleppt wird.
Doch wer trägt die Kosten für das Abschleppen? Und was muss man beim Parken beachten?
- Wenn die eigene Garage von einem fremden Fahrzeug zugeparkt wird, muss man selbst den Abschleppdienst rufen und in Vorkasse gehen. Polizei oder Stadt können in diesem Fall nicht tätig werden.
- Das Falschparken allein ist bloß eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt. Doch steht jemand auf dem eigenen Stellplatz und parkt man diesen aus Rache zu, erfüllt das den Tatbestand der Nötigung und hat strafrechtliche Konsequenzen.
- Eine vermeintlich falsche Beschilderung an Parkflächen ist wirksam! Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Autofahrers zu überprüfen, ob das Parken erlaubt ist. Umgedrehte oder verdeckte Schilder befreien nicht von dieser Pflicht.
- Wer verreist und sein Fahrzeug ordnungsgemäß abstellt, kann dennoch abgeschleppt werden, wenn an dieser Stelle eine Baumaßnahme durchgeführt wird. Die gesetzlich geregelte Vorlaufszeit für die Beschilderung beträgt zwei Tage. Da man jederzeit mit einer Baustelle rechnen muss, kann es einem Autofahrer nämlich zugemutet werden, sich regelmäßig darüber zu informieren, ob das Parken an dieser Stelle immer noch erlaubt ist.