Parkplatz-Anwalt

Begehrtes Park-Plätzchen
Parkplätze sind ein heiß begehrtes Pflaster und gerade deshalb besonders in den Innenstädten leider meistens belegt. Wird kein freies Plätzchen gefunden, parken die Fahrzeughalter auf jedem übrig gebliebenen Meter.
Privatparkplätze oder Flächen vor Einfahrten werden dann einfach benutzt - ganz zum Ärger der eigentlichen Besitzer.
Doch was kann da getan werden?
Dort bieten gewiefte Anwälte die Möglichkeit, von zuhause aus eine teure Abmahnung an den Falschparker zu schicken. Innerhalb von zwei Wochen erhält der Parksünder dann das Anwaltsschreiben und muss schriftlich erklären, sich nicht mehr auf diesen Parkplatz oder diese Toreinfahrt zu stellen. Außerdem trägt er die Anwaltkosten in Höhe von rund 280 EUR.
Ob man dieses moralisch zweifelhafte Treiben der sogenannten "Abmahn-Anwälte" unterstützen möchte, ist eine ganz andere Frage. Zudem kann der Abgemahnte behaupten, er sei zwar der Fahrzeughalter, jedoch an dem besagten Tag nicht gefahren. Dann droht ein Rechtsstreit. Der private Kampf gegen Falschparker ist also vor allem eines: Ein lukratives Geschäft für die Service-Anbieter – ob Anwälte oder Abschlepper.
Welches Mittel angemessen ist, muss jeder Stellplatzbesitzer für sich selbst entscheiden.