Radarfalleninspektor

Mit 200 durch die 80er-Zone?

Peter Möller ist Verkehrsanwalt. Er überprüft, ob die Beamten bei Messungen ordnungsgemäß gearbeitet haben, und Punkte zu Recht gegeben wurden.

Radarfalleninspektor

Sein Mandant Stefan Trappe steckt in großen Schwierigkeiten. Ihm wird vorgeworfen, auf der A2 bei Königslutter 200 km/h in einer 80er Zone gefahren zu sein. Das Brisante an diesem Fall: Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und verloren den rasenden Audi A6 aber aus ihrem Blickfeld. Erst im 50 Kilometer entfernten Magdeburg wird Trappe dann von einer weiteren Polizeistreife gestellt.

Kein Kennzeichen vermerkt

Die Fakten in diesem Fall beruhen ausschließlich auf den Aussagen der Beamten. Trappe behauptet aber, er sei gar nicht auf dem fraglichen Autobahnabschnitt unterwegs gewesen, sondern erst viel später an der Auffahrt 66 auf die A2 aufgefahren. Dazu kommt, dass im Polizeibericht kein Kennzeichen des Fahrzeugs vermerkt ist, das den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat.

Eine ganz klare Sache: Die Polizeibeamten können nicht beweisen, dass Trappe tatsächlich derjenige war, der das Geschwindigkeitsvergehen begangen haben soll. Das Verfahren wird eingestellt.