Radarfalleninspektor
Verkehrsanwalt für alle Fälle
Peter Möller ist Verkehrsanwalt. Er hat sich auf Geschwindigkeitsvergehen spezialisiert und schon so manchem Beamten den Schweiß auf die Stirn getrieben. Er überprüft, ob die Polizeibeamten bei Messungen ordnungsgemäß gearbeitet haben, und ob Punkte und Fahrverbote zu Recht gegeben wurden.

Manuel Schiller ist am Stadtrand von Gotha geblitzt worden. An einer unscheinbaren Straße gilt Tempo 10. Und genau hier macht die Stadt Jagd auf Raser. 41 km/h war Herr Schiller schnell als er geblitzt wurde. Jetzt drohen ihm 160 EUR Bußgeld, drei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Der Mandant ist sich aber keiner Schuld bewusst und behauptet, keine Beschilderung gesehen zu haben.
Auf Spurensuche
Also geht es für den Radarfalleninspektor Möller auf Spurensuche: Er besichtigt die Stelle, an der die Radarfalle stand. Das verwendete Blitzgerät kann einen Korridor von 20 bis 50 Metern abdecken, im Fall Schiller also in etwa den kompletten Bereich der verkehrsberuhigten Zone. Möller wird stutzig, denn vielleicht ist sein Mandant bereits vor der verkehrsberuhigten Zone geblitzt worden. Dies gilt es mit einem Laufrad heraus zu finden.
Tatsächlich: Das Videoradargerät hat bereits sechs Meter vor der verkehrsberuhigten Zone mit dem Messen begonnen, es ist also nicht ausgeschlossen, dass Peter Möllers Mandant bereits in diesem Bereich geblitzt worden ist. Zwar war der Mandant dann immer noch zu schnell, aber in der Bestrafung außerhalb eines Fahrverbots. Das Gericht folgt dieser Annahme und bestraft Manuel Schiller lediglich mit 35 EUR Bußgeld.