Radarfalleninspektor

Radarfalleninspektor im Einsatz
Mobile Blitzer sind manchmal ganz schöne Fallen: Nicht selten machen die Polizeibeamten Fehler beim Messen bzw. beim richtigen Justieren und Aufstellen der Geräte, die den vermeintlichen Temposünder dann teuer zu stehen kommen. Wir begleiten Verkehrsanwalt Peter Möller und seinen Assistenten Peter Lampe, der sich auf genau solche Fälle spezialisiert hat. Werden die Radarfalleninspektoren fündig?
Stefan Pensel wurde in einer 70er-Zone mit 24 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt. Es drohen 140,- EUR Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Eine Katastrophe für den Vielfahrer, dessen Punktekonto schon am Limit ist. Bei der Besichtigung der Örtlichkeit fallen Peter Möller direkt die Strommasten am Seitenrand auf. Offenbar haben die Polizeibeamten das Fahrzeug durch die Holzmasten hindurch anvisiert – eine potenzielle Fehlerquelle, denn das Infrarotsignal des Lasergerätes könnte durch die Strommasten blockiert gewesen sein. Und auch die Bake, die für die Justierung des Lasermessgeräts verwendet wurde, ist nicht wie im Polizeibericht vermerkt 194,5 Meter, sondern 225,8 Meter entfernt. Eine valide Messung konnte so nicht durchgeführt werden.
Die 200 Meter Kulanz, die die bayerische Verwaltungsrichtlinien dem Fahrer einräumen, damit dieser ab dem Sichten des Tempobegrenzungsschilds genug Zeit hat, um zu reagieren, ist nicht eingehalten worden. Selbst die Auswahl der Örtlichkeit ist für eine Messung nicht passend - schließlich gibt es hier kaum Verkehr. Der erzieherische Wert beziehungsweise die Relevanz für die Gefahrenabwehr ist für Peter Möller jedenfalls nicht ersichtlich. So sieht es auch das Gericht und stellt den Fall ohne Strafe ein.
Kann eine Folie verkehrsgefährdend sein?
Der nächste Mandant fürchtet ebenfalls um seinen Führerschein: Um sich vor der Sonne zu schützen, hatte dieser nämlich die Seitenscheiben mit einer Folie – Santec Carbon 55 – beklebt. Die Polizei wirft ihm vor, dadurch die Verkehrsicherheit erheblich beeinträchtigt zu haben. Drei Punkte und 105,- EUR Bußgeld drohen dem Lkw-Fahrer - ein Super-Gau für den Berufskraftfahrer.
Verkehrsanwalt Peter Möller will zeigen, dass die Folie nicht verkehrsgefährdend ist. Dafür lässt er seinen Assistenten Peter Lampe eine Glasscheibe mit der Folie präparieren und kauft zum Vergleich eine mitteldunkle Sonnenbrille. Es zeigt sich, dass die Sonnenbrille sehr viel dunkler gefärbt ist als die Folie und daher nicht gefährlicher als eine handelsübliche Sonnebrille sein kann. Das Gericht folgt dieser Argumentation und verdonnert den Lkw-Fahrer wegen der verbotenen Folie lediglich zu einem Bußgeld von 35,- EUR.