Radarfalleninspektor

Radarfalleninspektor

Warnschild? Fehlanzeige!

Mobile Blitzer sind manchmal ganz schön tückisch. Nicht selten machen die Polizeibeamten Fehler beim Messen bzw. beim richtigen Justieren und Aufstellen der Geräte, die den vermeintlichen Temposünder dann teuer zu stehen kommen. Wir begleiten Verkehrsanwalt Peter Möller und seinen Assistenten Peter Lampe, der sich auf genau solche Fälle spezialisiert hat. Werden die Radarfalleninspektoren fündig?

Ein Lkw-Fahrer ist in Gifthorn auf der B4 von einer stationären Messanlage mit 16 km/h zuviel auf dem Tacho geblitzt worden. Es drohen ein Bußgeld von 70,- EUR und ein Punkt in Flensburg. Gleich reihenweise werden an dieser Stelle Lkw-Fahrer geblitzt. Verkehrsanwalt Peter Möller weiß auch warum: Die Straße ist zweispurig und so gut ausgebaut, dass man sich auf einer Schnellstraße wähnt. Die Brummifahrer glauben, sie dürften Tempo 80 fahren. Ein Warnschild, dass Lkw-Fahrer auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h hinweist, existiert nicht. Vor Gericht wirkt sich das strafmildernd aus und Möllers Mandant muss lediglich 35,- EUR Strafe zahlen.

Unsachgemäße Aufstellung

Auch im nächsten Fall geht es um eine Geschwindigkeitsübertretung. Diesmal wurde ein Pkw-Fahrer innerorts mit 22 km/h zuviel auf dem Tacho von einer mobilen Radarfalle geblitzt. Doch bei der Besichtigung der Örtlichkeit stellt sich heraus, dass das Radargerät laut Polizeiskizze in einem Graben gestanden haben muss, der erkennbar schräg verläuft und keinen stabilen Untergrund liefert. In den Vorschriften für das Aufstellen dieser Geräte ist aber festgelegt, dass sie plan und parallel zur Fahrbahn stehen müssen. Eine solide Radarmessung ist somit nicht gewährleistet. Das Gericht folgt dieser Argumentation und verdonnert Möllers Mandanten lediglich zu einem Bußgeld von 35,- EUR.

Einzelne Unfälle oder Kettenreaktion?

Noch nicht ganz klar

Einzelne Unfälle oder Kettenreaktion?