Radarfalleninspektor

Radarfalleninspektor

Radarfalleninspektor im Einsatz

Peter Möller ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Sein Mandant, Wolfgang Vogt, wurde in Heidenheim beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Es drohen vier Punkte, 200,- EUR Bußgeld und ein Monat Fahrverbot – für den Berufskraftfahrer der Super-Gau. Der Rechtsanwalt macht sich mit Assistent und Fotograf Peter Lampe auf den Weg zum Tatort. Dort wird schnell klar: Die Stadt hat im Bußgeldbescheid die falsche Adresse angegeben. Das führt zur Unwirksamkeit der Maßnahme. Das Gericht ist der gleichen Ansicht und stellt das Verfahren gegen den Lkw-Fahrer Wolfgang Vogt ein.

Der nächste Mandant wurde mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einer Ortschaft geblitzt: 49 km/h zu viel hat die mobile Radarfalle gemessen. Vier Punkte, 125,- EUR Bußgeld und ein Monat Fahrverbot könnten die Folge sein. Doch Rechtsanwalt Möller und sein Assistent Lampe wissen sich auch hier zu helfen. Sie vergleichen zunächst das Radarfoto mit dem Tatort: Die schlechte Qualität des Bildes fällt den beiden sofort ins Auge. Die Justierung des Messgerätes scheint nicht korrekt gewesen zu sein. Erschwerend kommt hinzu, dass in einem schwach befahrenen Gewerbegebiet geblitzt wurde. Die Polizei ist aber angehalten, an Gefahrenorten wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern zu kontrollieren. Das Gericht folgt dieser Argumentation, und der Fall wird eingestellt.

Geblitzt mit Tempo 200

Peter Möllers letzter Fall ist eine echte Herausforderung: Seine Mandanten, zwei Motorradfahrer, wurden bei Tempo 200 und riskanten Überholmanövern auf der Landstraße von der Polizei gefilmt. Als die Polizei sie stellen wollte, flüchteten die beiden. Anhand der Kennzeichen wurden die Halter schnell ausfindig gemacht und der Anhörungsbogen noch am Tattag, dem 21. Mai, von der Polizei zugestellt. Allerdings wurde die Bußgeldstelle nicht informiert, und diese schickte am 28. Juni ebenfalls einen Anhörungsbogen.

Als die Beschuldigten nicht reagierten, schickte die Bußgeldstelle am 31. August den Bußgeldbescheid los - zu spät! Denn die Frist von 3 Monaten beginnt mit der Zustellung des ersten Anhörungsbogens. Das Verfahren wird trotz des Verstoßes wegen Verfolgungsverjährung eingestellt. Ein juristischer Erfolg für Anwalt Peter Möller, der das Verhalten seiner Mandanten aber keineswegs billigt. Doch schließlich ist er Anwalt und vertritt im Rahmen der Gesetzgebung die Interessen seiner Mandanten.

Welcher Sensor ist beim Kia nun kaputt?

Suche geht weiter

Welcher Sensor ist beim Kia nun kaputt?