Radarfalleninspektor

Radarfalleninspektor

Vermeintliche Temposünden

Mobile Blitzer sind manchmal ganz schön tückisch. Nicht selten machen die Polizeibeamten Fehler beim Messen bzw. beim richtigen Justieren und Aufstellen der Geräte, die den vermeintlichen Temposünder dann teuer zu stehen kommen. Wir begleiten Verkehrsanwalt Peter Möller und seinen Assistenten Peter Lampe, der sich auf genau solche Fälle spezialisiert hat. Werden die Radarfalleninspektoren fündig?

Möllers erster Mandant ist auf der linken Spur der Autobahn bei erlaubten 80 km/h mit Tempo 187 geblitzt worden. Es drohen vier Punkte, 600,- EUR Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot. Doch der Mandant beteuert seine Unschuld und gibt an, den Tempomat sofort nach dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf die erlaubten 80 km/h eingestellt zu haben. Anwalt Möller und sein Assistent Peter Lampe schauen sich die beiden Tatfotos genauer an. Und tatsächlich: In der Nahaufnahme entdecken die beiden einen weiteren Wagen, der sich auf der Mittelspur hinter dem Pkw von Möllers Mandant befindet. Der Verkehrsanwalt vermutet, dass dieser Wagen die Lichtschranke ausgelöst haben könnte. Das Fahrzeug des Mandanten stand lediglich zwischen der Kamera und dem vermeintlichen Raser und war deshalb im Fokus des Tatfotos. Ein späteres Gutachten bestätigt, dass es bei der eingesetzten Lichtschranke schon mehrmals zu solchen Fehlmessungen gekommen ist. Das Verfahren wird deshalb eingestellt.

Nachprüfen lohnt sich

Möllers zweite Mandantin Anett Bothe ist morgens auf dem Weg zur Arbeit geblitzt worden.

Die 29jährige fährt bei erlaubten 50 km/h mit Tempo 41 durch die Innenstadt von Erfurt. Doch aufgrund der Kopfsteinpflasterspiegelungen auf dem Blitzerfoto behauptet die Polizei, der Tatort sei nass gewesen und bei Nässe sind dort nur 30 km/h erlaubt. 25,- EUR soll Frau Bothe zahlen. Ein geringes Bußgeld, doch Frau Bothe fühlt sich zu Unrecht beschuldigt, schließlich sei es an dem Morgen trocken gewesen. Peter Möller und sein Assistent Peter Lampe stellen die Situation exakt nach und fotografieren das Geschehen. Der Vergleich der beiden Aufnahmen beweist: Auch bei trockener Fahrbahn reflektiert das Kopfsteinpflaster. Auch hier wird das Verfahren eingestellt.

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