Radarfalleninspektor

Verkehrsanwalt im Einsatz
Mobile Blitzer sind manchmal tückische Fallen. Nicht selten machen die Polizeibeamten Fehler beim Messen bzw. beim richtigen Justieren und Aufstellen der Geräte, die den vermeintlichen Temposünder dann teuer zu stehen kommen. Wir begleiten Verkehrsanwalt Peter Möller und seinen Assistenten Peter Lampe, die sich auf genau solche Fälle spezialisiert haben.
Michael May kommt aus der Ortschaft Kösfeld und biegt auf die Landstraße ab. Dort wird er mit Tempo 105 geblitzt, obwohl nur 70 km/h erlaubt sind. Als Wiederholungstäter droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Doch Möllers Mandant ist selbstständig und muss für sein kleines Transportunternehmen auch selbst fahren. Das Fahrverbot wäre eine berufliche Katastrophe für den Kraftfahrer, und so wendet er sich hilfesuchend an Peter Möller. Zusammen mit seinem Assistenten Peter Lampe überprüft dieser akribisch den Tatverlauf. Denn sein Mandant gibt an, dass an der Abzweigung auf die Landstraße nur ein Vorfahrtsschild, aber kein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild montiert sei. Einen Hinweis auf Tempo 70 habe es bis zum Messpunkt der Polizei nicht gegeben. Möllers Mandant hätte also davon ausgehen können, dass Tempo 100 erlaubt sei. Anhand von Fotos lässt sich auch nachweisen, dass tatsächlich kein Temposchild angebracht ist. Doch die Polizei bezweifelt, dass Kraftfahrer May auf der kurzen Strecke von der Einmündung bis zum
Sichtbare Geschwindigkeitsbegrenzung?
Messpunkt – insgesamt 350 Meter – mit seinem Transporter auf 105 km/h beschleunigen konnte. Sie wirft ihm vor, tatsächlich schon vor der Einmündung auf der Landstraße unterwegs gewesen zu sein. Demnach hätte ihm die Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt sein müssen. Anwalt Möller kann aber anhand eines nachgestellten Fahrversuchs zweifelsfrei beweisen, dass Mays Fahrzeug auch auf dieser kurzen Strecke problemlos auf Tempo 105 beschleunigen konnte. Dieser Beweisführung folgt auch das Gericht und stellt das verfahren gegen Michael May ein.
Möllers zweiter Mandant ist Lkw-Fahrer. Seit 40 Jahren ist er punktefrei unterwegs. Nun drohen ihm wegen eines angeblichen Abstandsverstoßes 80,- EUR Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Bei der Sichtung des Videomaterials fällt Anwalt Möller auf, dass ein weißes Wohnmobil abrupt von der linken auf die mittlere Spur fährt. Um einen Unfall zu vermeiden, muss Möllers Mandant auf die rechte Fahrspur ausweichen. Nur deshalb quetscht er sich in eine kleine Lücke und unterschreitet dien Mindestabstand von 50 Meter. Das Bayreuther Landgericht folgt Möllers Ausführungen und stellt das Verfahren gegen den Lkw-Fahrer ein.