Radarfalleninspektor

Verkehrsanwalt im Einsatz
Sophie Richter ist Fahranfängerin. Gemeinsam mit zwei Freundinnen ist sie auf einer Landstraße unterwegs. In einer Rechtskurve passiert es dann: Der Wagen bricht aus, dreht sich und rutscht in den Graben.
Sophie bleibt unverletzt, eine Freundin von ihr erleidet eine Gehirnerschütterung, eine andere trägt Schürfwunden davon. Die Staatsanwaltschaft zeigt Sophie wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Ein Schock für die Fahranfängerin. Sie wendet sich an Peter Möller, unseren Anwalt für Verkehrsrecht.
Peter Möller lässt sich von seiner Mandantin den genauen Unfallhergang schildern. Sophie berichtet von einer Bodenwelle auf der Straße, in der sich Wasser sammelt.
Ein Anhaltspunkt für den Verkehrsanwalt: Findet er die Bodenwelle, wäre das ein entlastender Beweis. Peter Möller und sein Assistent Peter Lampe prüfen am Unfallort nach: Tatsächlich, die Bodenwelle ist erkennbar. Für Peter Möller ist klar: Seine Mandantin trifft keine Schuld.
In der Bodenwelle sammelt sich Wasser. Beim Überfahren droht Aquaplaning. Bereits in der Vergangenheit kam es an der gleichen Stelle schon desöfteren zu Unfällen. Offensichtlich sind die erlaubten Tempo 70 für diesen Fahrbahnzustand zu viel.
Der zuständige Richter sieht das genau so und spricht Sophie von dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Peter Möllers nächster Fall ist eine echte Herausforderung. Seinem Mandanten drohen 2000,- EUR Bußgeld, 10 Monate Fahrverbot und vierzehn Punkte in Flensburg. Der Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Der Unfall ereignete sich an einer Kiesgrube: Mit seinem LKW soll Peter Möllers Mandant, aus dem Stand heraus, absichtlich einen anderen LKW gerammt haben. Anschließend sei er geflüchtet. Ein Zeuge will das beobachtet haben.
Möllers Mandant sieht das anders: Der Fahrer des anderen LKW wollte ihn an einer sehr engen Stelle überholen. Er schaffte es jedoch nicht und touchierte den LKW des Mandanten.
Zwei Aussagen gegen eine. Doch wer sagt die Wahrheit?
Klarheit können die von Assistent Peter Lampe besorgten Unterlagen bringen. Wiegezettel der Kiesgrube belegen, welcher LKW zu welcher Zeit das Kieswerk verlassen hat. Die Fahrtenschreiber zeigen, welcher LKW wie schnell war oder gestanden hat.
Beim Rekonstruieren der Zeiten wird schnell klar, wer nicht die Wahrheit sagt: Der vermeintliche Zeuge kann den Unfall nicht beobachtet haben – zur Zeit des Zusammenstoßes stand er auf der Waage der Kiesgrube. Und auch die Aussage des gegnerischen LKW-Fahrers lässt sich widerlegen.
Erst nach dem Unfall hat Peter Möllers Mandant angehalten. Die Behauptung, er habe aus dem Stand heraus den anderen LKW gerammt ist falsch.
Das Gericht glaubt den Ausführungen von Peter Möller. Da jedoch dem Unfallgegner nicht eindeutig die Schuld an dem Unfall nachgewiesen werden kann, wird das Verfahren mit einem Vergleich eingestellt.