Radarfalleninspektor

Wo ist das Tempo 30-Schild?

Dem Mandanten von Peter Möller wird vorgeworfen, mit 56 km/h durch eine Tempo 30 Zone gefahren zu sein. Es drohen 100 EUR Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.

Radarfalleninspektor

Der vermeintliche Temposünder behauptet, das Tempo 30-Schild nicht gesehen zu haben. Können die Radarfalleninspektoren helfen?

Am Tatort suchen Peter Möller und sein Assistent Peter Lampe nach entlastenden Beweisen. Zuerst überprüfen sie die Verfahrensregeln der Messung: Wurde die Nullmessung des Lasergeräts ordentlich durchgeführt?

Die Nullmessung dient der Festlegung der Messstrecke. Im Protokoll haben die Polizisten eine Strecke von 234,57 Meter angegeben. Assistent Peter Lampe misst nach: 225 Meter.

Die von ihm gemessen Strecke ist kürzer! Erstes Indiz für eine entlastende Verteidigung.

Doch darauf alleine will Peter Möller sich nicht verlassen. Gemeinsam mit Peter Lampe macht sich Möller auf die Suche nach dem Tempo 30-Schild.

Sie finden es und schnell wird klar: Beim Anblick des Schildermix kann das Tempo 30-Zeichen nicht gesehen werden. Hinzu kommt, dass sich direkt hinter dem Schildermast eine Bushaltestelle befindet – hält dort ein Bus, gilt dem die volle Aufmerksamkeit. Zeit, die vielen Verkehrszeichen zu erfassen, bleibt einem da nicht.

Ob die Richterin das genau so sieht?

Die Begründung des unverständlichen Schildermix überzeugt die Richterin - ihr fehlen aber Beweisfotos. Das Argument der fehlerhaften Nullmessung wurde entkräftet: Der Polizist hat den Standort der Radarpistole im Protokoll auf der falschen Seite eingezeichnet. Die Nullmessung war völlig korrekt.

Um den Mandanten dennoch vor der Strafe zu bewahren, fahren Möller und Lampe erneut zum Tatort um Fotos von dem verwirrenden Schildermast zu machen. Dabei stoßen sie auf eine weitere Ungereimtheit:

Im Messprotokoll steht, dass die Geschwindigkeit aus einer Entfernung von 200 Metern gemessen wurde. Berücksichtigt man die Länge der gesamten Messstrecke wird klar: Möllers Mandant wurde unmittelbar nach dem Tempo 30 Schild gemessen. So schnell konnte er seine Geschwindigkeit nicht anpassen. 100 Meter Kulanz gewährt der Gesetzgeber, um das Tempo zu drosseln. Die wurden deutlich unterschritten. Die Richterin sieht das genau so und stellt das Verfahren ein.

Die Rettung: Verfolgungsverjährung

Möllers nächster Fall ist kniffelig: Es drohen 80,- EUR Bußgeld und ein Punkt. Seinem Mandanten wird vorgeworfen, 25 km/h zu schnell durch eine 30er Zone gefahren zu sein. Für die Verteidigung hat Möller noch keine rettende Idee: Das Messprotokoll weist keine Fehler auf.

Der rettende Hinweis kommt von Möllers Mandanten: Nachdem der geblitzt wurde, hat er die Polizisten nach seiner gemessenen Geschwindigkeit gefragt. Möller wittert einen Fehler!

Bußgeldverfahren sind Eilverfahren bei denen Fristen eingehalten werden müssen. Vom Tag der Anhörung bis zur Zustellung des Bußgeldbescheids dürfen nicht mehr als drei Monate vergehen. Die Anhörung erfolgt im Normalfall schriftlich.

Nicht in dem Fall: Das Gespräch zwischen Möllers Mandant und dem Polizisten gleicht einer Anhörung.

Das bedeutet, dass der Behörde ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit bleibt, das Vergehen zu bestrafen. Die Frist wurde versäumt. Die Verfolgungsverjährung ist eingetreten – der Bußgeldbescheid wird aufgehoben.