Radarfalleninspektor

Peter Möllers erster Auftrag führt ihn und seinen Assistent Peter Lampe nach Schneeberg bei Chemnitz. Seiner Mandantin wird vorgeworfen, innerorts 40 km/h zu schnell gewesen zu sein. Es drohen: Ein Monat Fahrverbot und vier Punkte. Die Mandantin behauptet, sie sei 50 km/h gefahren. Ob Möller und Lampe ihr helfen können?

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Eine Besichtigung des Tatorts soll Klarheit bringen. An einer zweispurigen Straße am Ortsausgang von Schneeberg entdecken Möller und Lampe den Starenkasten.

Der Standort des Starenkastens ist nach Möllers Auffassung falsch gewählt. Die zweispurige Straße lädt zum schnellen Fahren ein. Einige Meter weiter wird es einspurig.

Möller möchte wissen, weshalb sich die Stadt für diesen Standort entschieden hat und fragt in der nahegelegenen Tankstelle nach.

Dort erfährt er, dass es an einer Kreuzung unweit der Radaranlage zu einem tödlichen Unfall kam. Um die Raserei zu beenden, haben die Behörden den Starenkasten aufgestellt. Mit mäßigem Erfolg: Der Blitzer bremst die Autofahrer nur temporär. Sobald sie die Radaranlage passiert haben, beschleunigen sie wieder und fahren mit hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu.

Der Gefahrenbereich an der Kreuzung wird durch die Radaranlage demnach nicht entschärft - Sinn und Zweck der Radaranlage entfallen somit. Möller ist sich nicht sicher, ob das Argument ausreicht, um den Prozess zu gewinnen und so sucht er weiter nach entlastenden Hinweisen.

Beim genauen Betrachten des Radarfotos fällt ihm auf, dass das Radarfoto nicht die komplette Straße zeigt. Es liegt der Verdacht nah, dass ein anderes Auto das auf dem Foto nicht sichtbar ist, die Radaranlage ausgelöst hat. Der Rettungsanker für Möllers Mandantin. Das Gericht folgt Möllers Argumentation und stellt den Fall ein.

Möllers nächster Fall ist kniffelig: Seinem Mandanten wird Fahrerflucht vorgeworfen. Es droht der Führerscheinentzug.

Auf einem Parkplatz kollidierte Möllers Mandant mit einem anderen PKW. Um die Straße nicht zu blockieren, entschied er sich dazu, sich auf den nächsten freien Parkplatz zu stellen und dann den Unfallgegner zu suchen. Der stand aber bereits neben dem Auto des Unfallverursachers und beschuldigte ihn der Fahrerflucht.

Um den Verlust des Führerscheins abzuwenden braucht Peter Möller gute Argumente. Ein solches Argument könnte der hohe Kostenvoranschlag des Gutachters sein, der den Schaden am Auto des Unfallgegners auf fast 2.000,- EUR beziffert. Pech für Möllers Mandant: Schon ab einer Schadensumme von 1.300,- EUR droht der Verlust der Fahrerlaubnis.

Doch Peter Möller beschleichen Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens. Er beauftragt einen weiteren Gutachter, die Höhe des Schadens erneut zu ermitteln. Möllers Verdacht bestätigt sich: Der tatsächliche Schaden beläuft sich auf 1236,20 EUR. Der Sachverständige der Gegenpartei hat Teile berechnet, die durch den Unfall nicht zerstört wurden und so die Schadenssumme ungerechtfertigt in die Höhe getrieben.

Das Gericht erkennt die Argumentation Peter Möllers an und spricht seinen Mandanten frei. Den Schaden des Unfallgegners hat die Versicherung gezahlt, allerdings auf Basis des von Peter Möller eingeholten Gutachtens.