Radwegbenutzungspflicht

Radwegbenutzungspflicht

Die Straße ist für alle da?

Auto- und Fahrradfahrer: ein ewiger Streit. Jeder wirft dem anderen vor, rücksichtslos zu sein. Nun gibt es Überlegungen, die Pflicht für Fahrradfahrer den vorhandenen Radweg zu benutzen, aufzuheben. Radler sollen in Zukunft gemeinsam mit Autofahrern die Straße benutzen. Ob das gut geht?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat geurteilt: Das Radfahren auf der Straße ist grundsätzlich erlaubt, selbst wenn ein Radweg vorhanden ist. Benutzen müssen Fahrradfahrer diesen Weg nur, wenn das bekannte blaue Verkehrsschild die Radwegbenutzungspflicht anzeigt. Doch viele Radwege sind in desolatem Zustand und vor allem auf Strecken, wo sich Fahrradfahrer und Fußgänger den Weg teilen müssen, kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Daher könnte die Benutzungspflicht in Zukunft aufgehoben werden – zumindest für die Dauer der Instandsetzung der Radwege.

Vorsicht und Rücksichtnahme

Die Autofahrer sind von diesem Vorhaben nicht besonders begeistert, Radler hätten auf der Straße nichts zu suchen. Doch die Straßen gehören eben allen. Und in der StVo heißt es: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Rüpel – egal auf welcher Seite – haben auf deutschen Straßen nichts verloren.

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