Recht so
Autovermieter müssen bei Schäden an ihren Mietfahrzeugen immer Beweisfotos machen. In unserem Fall ging es um die Reparaturkosten für das beschädigte Heck eines gemieteten Iveco-Lkws in Höhe von 1.327,12 EUR, für die der Autovermieter die im Kfz-Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 750 EUR zurückverlangte. Der Heckschaden sei bei der Übergabe des italienischen Transporters an den betroffenen Kunden noch nicht vorhanden gewesen - was der Kunde allerdings bestritt. Überhaupt habe das Fahrzeug schon eine ganze Reihe von Vorschäden gehabt, wobei ihm als Kunden weder eine Kopie des Mietvertrags noch eine entsprechende Dokumentation übergeben worden sei.

Die Autovermietung hätte bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden vorsorglich Digitalfotos von allen vier Seiten machen sollen, erläutern ARAG Experten. Nur so wäre der Beweis des Vorschadens möglich gewesen. Da dies nicht möglich war, blieb das Autounternehmen auf den Reparaturkosten voll sitzen und musste selbst auf die mit dem Fahrer vereinbarte Selbstbeteiligung verzichten.
Fall 3: Amtsgericht Hannover am 29.03.2011, Aktenzeichen 562 C13120/10
Der Gehweg ist für erwachsene Fahrradfahrer tabu. Wer als Erwachsener unerlaubt mit dem Rad auf dem Bürgersteig fährt, muss allein für die Folgen eines Zusammenstoßes mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw aufkommen. Das hat das Amtsgericht Hannover in seinem Urteil vom 29. März 2011 (Az: 562 C 13120/10) entschieden.
Wäre allerdings ein Kind unter zehn Jahren als berechtigter Radfahrer auf dem Gehweg beteiligt gewesen, hätte der Autofahrer die Alleinschuld für die Unfallfolgen gehabt. Deshalb empfiehlt der ADAC dringend, beim Herausfahren aus Grundstücksausfahrten besonders vorsichtig zu sein und sich bei unübersichtlichen Stellen herauswinken zu lassen, um Unfälle mit anderen – egal ob Kinder oder Erwachsene – zu verhindern.