Recht so!
Aktenzeichen 83546: OLG SCHLESWIG vom 18.12.2008 7 U 21/08

Ein Autofahrer war nicht viel länger als einen Monat stolzer Besitzer eines Neuwagens - dann krachte es. Das schicke Auto war nun ein Unfallwagen und so hoffte er auf eine Abrechnung auf Neuwagenbasis.
Doch der Sachverständige sagt: Es sind nur solchen Teile betroffen, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand wieder hergestellt werden kann – deswegen gibt es anstatt eines neuen Autos nur eine Reparatur.