Recht so

So urteilten die Gerichte

Aktenzeichen 37 C 9339/08, AG Nürnberg vom 04.03.2009

RechtSo1

Er wollte seiner Verwandtschaft etwas Gutes tun und beauftragte den Schwippschwager-Anwalt. Doch bei seinem Unfall war alles klar: Unfallhergang, Schuldfrage und Kostenerstattung. Darum ist ein Anwalt unnötig, und er selbst muss die Kosten übernehmen und nicht die Versicherung.