Recht so
Fall 1: Aktenzeichen I-1 U 113/05, OLG DÜSSELDORF vom 19.01.2009

Nach einem schweren Unfall kann ein Berufskraftfahrer seinen Beruf nicht mehr ausüben. Sein Auto kann er nicht mehr manuell schalten. Die Versicherung verweigert die Zahlung. Ein Erfolg vor Gericht: Er bekommt nicht nur eine monatliche Rente von 2000 EUR zugesprochen, sondern auch eine gratis Automatikschaltung für sein Auto.
Fall 2: Aktenzeichen 30 C 799/09-45, AG FRANKFURT AM MAIN vom 15.09.2009
Ein Autolift ist in Großstädten eine platzsparende Möglichkeit, mehrere Autos übereinander zu parken. Der Verkehrsteilnehmer muss dabei selbst darauf achten, ob sein Wagen auch in die Parklücken passt. Bei Beschädigungen haftet der Halter selbst. Ein Anrecht auf oben oder unten gibt es bei diesen Doppelparkern nicht.
Fall 3: Aktenzeichen 2 SS OWI 573/09, OLG BAMBERG vom 26.06.2009
Es kann ja mal passieren, dass man an einer roten Ampel wartet und dann in Gedanken doch noch bei Rot losfährt. Juristen nennen das "Frühstarter". Wenn dabei niemand zu Schaden kommt, ist Justitia gnädig: kein Führerscheinentzug – trotz des Rotlichtverstoßes.