Recht so!

Fall 1: Aktenzeichen 412 DS 2JUJS 186-08 74/08
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten urteilte: Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Oberförster" stellt keine strafbare Beleidigung dar. Es käme nicht darauf an, ob sich der Polizist beleidigt fühle, sondern, ob auch wirklich eine Beleidigung vorliegt – „Oberförster“ sei allenfalls eine spöttische, aber keine beleidigende Bemerkung, so die Begründung der Richter.
Fall 2: Aktenzeichen 2 BVR 38/06
Die Verhängung eines Fahrverbots ist in Deutschland auch dann verfassungskonform, wenn solch ein Fahrverbot bereits im europäischen Ausland erfolgt ist, so das Bundesverfassungsgericht. Die richterliche Begründung: Wenn der Betroffene seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, so trifft ihn das ausländische Fahrverbot nicht nachhaltig und es kommt zu keiner sinnvollen Strafmaßnahme.