Recht so!

Recht so!

So urteilen Verkehrsgerichte

Fall 1: Aktenzeichen I-1 U 264/07:

Das OLG Düsseldorf urteilt: Weist ein Getriebe schon nach einer Laufleistung von 74.000 km einen Defekt auf, obwohl dieses für weit mehr als 100.000 km ausgelegt ist, so liegt kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß vor, sondern ein Sachmangel.

Fall 2: Aktenzeichen 1 U 74/08:

Nicht jeder Rostansatz am Auto löst direkt Garantieansprüche aus, so das OLG Stuttgart. Die Herstellergarantie bei Neufahrzeugen greift erst dann, wenn eine die Substanz erheblich schädigende Schwächung des Karosserieblechs auftritt.

Fall 3: Aktenzeichen 10 O 14/07:

Nicht alle Teilnehmer einer Massenkarambolage tragen automatisch „Schuld-Anteile“. Wer es schafft rechtzeitig zu bremsen und dem Vordermann nicht hinein fährt, ist auch von einer Schuld befreit, so das Landgericht Bonn.

Welcher Sensor ist beim Kia nun kaputt?

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