Recht so!

Neues vom Verkehrsgericht
Fall 1: Aktenzeichen S 5 U 298/08
Das Landessozialgericht NRW urteilt: Wenn Radfahrer aus Rache Autofahrern den Weg versperren, verlieren sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Fall 2: Aktenzeichen 47 C 119/08
Vor Ampeln ist jederzeit mit einem plötzlichen Abbremsen von Vorausfahrenden zu rechnen, so das Amtsgericht Hildesheim. Auch dann noch, wenn die Ampel erst kurz vorher von Grün auf Gelb geschaltet hat. Wer in so einem Fall auffährt, trägt die volle Schuldlast.
Fall 3: Aktenzeichen 4 SS OWI 550/08
Das OLG Hamm urteilt: Allein die Tatsache, dass Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder auf einem Polizeifilm zu sehen sind, beweist nicht, dass auch der Beschuldigte sie gesehen haben muss. Ein Vorsatz ist ihm nicht nachzuweisen.