Recht so!

Recht so!

So entscheiden die Gerichte

[Fall 1: Aktenzeichen 1 S 22/08]

Auch wenn es zu keinem Gerichtstermin kommt, ist eine Versicherung verpflichtet die gegnerischen Anwaltskosten zu übernehmen, so das Landgericht Itzehoe. Der Geschädigte hat das Recht sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, da in aller Regel nicht abzusehen ist, ob die generische Versicherung den entstanden Schaden ohne Prozess bezahlt.

[Fall 2: Aktenzeichen I-1U 238707]

Das OLG Düsseldorf urteilt: Bei einem Mangel an einem Neuwagen ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht gerechtfertigt. Kommen jedoch zwei unterschiedliche Mängel zusammen, ist wegen der Schwere der Mangelhaftigkeit ein Rücktrittsrecht dennoch gegeben.

[Fall 3: Aktenzeichen 22 S 341/07]

Rutscht der Kunde einer Autowaschanlage im Inneren dieser aus und verletzt sich, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Inhaber. Dem Kläger müsse bewusst sein, dass im Inneren einer Waschanlage aufgrund von Nässe und Waschmittelrückständen besondere Vorsicht geboten ist, so das Landgericht Bielefeld.

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