Recht so!

Recht so!

So urteilen die Gerichte

[Fall 1: Aktenzeichen VIII ZR 64/09]

Der BGH entschied: Gebrauchtwagenhändler dürfen ihre Garantie nicht von bestimmten Wartungsauflagen abhängig machen. Der Käufer darf demnach nicht verpflichtet werden, das Auto nur in der Werkstatt des Händlers warten zu lassen oder sich für Ausnahmen dessen vorherige Zustimmung holen zu müssen.

[Fall 2: Aktenzeichen 5 SA 46/07]

Das Landesarbeitsgericht Mainz urteilt: Macht ein Arbeitnehmer eine Privatfahrt mit seinem Firmenwagen und kommt es dabei zu einem Unfall, haftet der Arbeitnehmer selbst – sowohl für den Sachschaden, als auch für die künftige Höherstufung bei der Versicherung.

[Fall 3: Aktenzeichen 5 W 42/08-16]

Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn der Sachverständige die Grenzen seines Gutachtenauftrags überschreitet und eine allein dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt - so das OLG Saarbrücken.

War der alte Mercedes doch kein gutes Schnäppchen?

Gerissener Riemen

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