Recht so!

Recht so!

So entscheiden die Gerichte!

Fall 3: Aktenzeichen 5 O 1466/08

Ein neunjähriges Kind haftet nicht für einen Unfall auf dem Radweg, selbst wenn es auf der falschen Seite gefahren ist. Aufgrund seines Alters könne man davon ausgehen, dass das Kind nicht über die nötige Umsicht verfügt, so das Landgericht Oldenburg.

Fall 2: Aktenzeichen IV-4RBs-25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi

Das OLG Düsseldorf entschied: Das gewerbliche Befestigen von Visitenkarten an Autos, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, stellt eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ dar. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld.

Fall 3: Aktenzeichen 3 U 39/07

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ist eine Standzeit von 14 Monaten zwischen Herstellungsdatum und Erstzulassung noch kein Mangel, so das OLG Schleswig.

War der alte Mercedes doch kein gutes Schnäppchen?

Gerissener Riemen

War der alte Mercedes doch kein gutes Schnäppchen?