Recht so!

Aktuelle Gerichtsurteile

Fall 1: Aktenzeichen VIII ZR 70/07:

Recht so

Endlich: Das langersehnte Auto wird geliefert. Doch schnell macht sich Enttäuschung breit – die gelieferte Farbe entspricht nicht der gewählten Farbe.

Der Bundesgerichtshof entschied: Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und somit eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Die Lackfarbe bestimmt maßgeblich das Erscheinungsbild eines PKW. Der Wagen kann zurückgegeben werden.

Fall 2: Aktenzeichen 5 OWI 5/08:

Was für ein Tag: Drei Fahrverbote von jeweils einem Monat flattern ins Haus. Doch der Übeltäter ist clever und möchte alle drei Fahrverbote in demselben Zeitraum ableisten. Justitia macht ihm ein Strich durch die Rechnung - das Amtsgericht Waiblingen entschied: Die Reihenfolge der Vollstreckung von Fahrverboten richtet sich nach §25 Abs. II a StVG und ist somit nacheinander zu vollziehen.

Fall 3: Aktenzeichen 5 U 614/07-58:

Im Normalfall zahlt die Versicherung, wenn das Auto gestohlen wird. Das ist nicht immer so! Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied: Verschweigt der Bestohlene Vorschäden an seinem geklauten Wagen und deklariert diesen als unfallfrei, muss die Versicherung keinen Cent bezahlen! Doppeltes Pech für den Bestohlenen.