Recht so
Fall 1: Aktenzeichen 4 SS OWI 834/07

Eine gerichtlich festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung muss verständlich begründet und der vorgenommene Toleranzabzug erkennbar verwertet werden. Andernfalls ist das Urteil nicht rechtskräftig, so das OLG Hamm.
Fall 2: Aktenzeichen 19 QS 65/08
Das Landgericht Rostock urteilt: Die Weiterleitung eines Passbildes von der Passbehörde an die Polizei verstößt gegen das Recht am eigenen Bild und ist daher nicht erlaubt.
Fall 3: Aktenzeichen 10 U 36/08
Kommt es bei einem Fahr- oder Sicherheitstraining zu einem Unfall, muss die Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren, so das OLG Karlsruhe.