Recht so!

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Neue Fälle fürs Verkehrsgericht

Fall 1: Aktenzeichen 12 U 239/07

Wer auffährt ist Schuld - so der Mythos. Doch nicht immer ist derjenige Schuld, der auffährt. Der Beweis des ersten Anscheins gilt nur, wenn es sich um einen klassischen Auffahrunfall handelt. Kein klassischer Auffahrunfall ist der Zusammenstoß beim unzulässigen Wechsel der Fahrspur. Nicht derjenige haftet der auffährt, sondern derjenige, der unzulässigerweise die Fahrspur wechselt.

Fall 2: Aktenzeichen 5 U 29/08

Ärgerlich: 1000 Kilometer gefahren, weniger als einen Monat zugelassen und schon der erste Unfall. Reparieren und instand setzen denken die meisten – Justitia sieht das etwas anders: Ist der Schaden durch den Einbau von Neuteilen nicht zu beheben, kann der Geschädigte Ersatz für die Kosten verlangen, die er für die Anschaffung eines Neuwagens aufwenden muss.

Rotlichtverstöße und Reitstunden

Fall 3: Aktenzeichen 3 SS 220/08

Wer über eine Ampel fährt, die länger als eine Sekunde rot zeigt, begeht einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Es droht ein Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Aber nicht in jedem Fall: Wem es nicht mehr möglich ist, sein Fahrzeug ohne eine Gefährdung anderer vor der roten Ampel zum Stehen zu bringen, begeht keinen Rotlichtverstoß.

Fall 4: Aktenzeichen 13 O 345/06

Der Unfallverursacher muss auch für etwaige Reitstunden im Zuge der Therapie des Unfallopfers aufkommen, selbst wenn diese nicht der Heilung, sondern nur der Linderung der Unfallfolgen dienen, so das Landgericht Bonn.

Schon zahlreiche Reparaturen beim Ford

Läuft sehr unruhig

Schon zahlreiche Reparaturen beim Ford