Recht so
Das Kammergericht Berlin urteilt: Es gibt keine auf einem entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass die Aussagen von Unfallzeugen, die am Prozessausgang wirtschaftlich interessiert oder mit einem Unfallbeteiligten verwandt oder verschwägert sind, stets als von vornherein parteiisch und unzuverlässig gelten. Es verstöße gegen den Grundsatz freier Beweiswürdigung, den Beweiswert von Familienmitgliedern nicht anzuerkennen.

Fall 2: Aktenzeichen 81 C 347/07
Anhand der Schäden an einem Auto lässt sich abgrenzen, was durch Vandalismus und was durch einen Diebstahlversuch verursacht wurde. Für Vandalismusschäden muss die Versicherung (wenn nicht anderweitig geregelt) nicht aufkommen, so das Amtsgericht Mainz.
Fall 3: Aktenzeichen 3 K 416/08/KO
Der Halter eines nicht rechtmäßig geparkten Fahrzeugs muss auch dann für die Abschleppkosten aufkommen, wenn er sein Fahrzeug noch vor Eintreffen des von der Polizei angeforderten Abschleppwagens entfernt. Die anfallenden Kosten müssen selbst dann getragen werden, wenn statt seines ein anderes Fahrzeug entfernt wird, so das Verwaltungsgericht Koblenz.