Recht so

Fall 1: Aktenzeichen 2 C 137/08
Falls es zu einem Zusammenstoss mit einem die Bushaltestelle passierenden Fahrzeug und einem 15jährigen Jugendlichen kommt, ist dem Geschädigten ein Mitverschulden in Höhe von 50% zuzurechnen, so dass Amtsgericht Rahden.
Fall 2: Aktenzeichen 10 BV 08/1422
Der Verwaltungsgerichtshof München urteilt: Fahrzeuge dürfen von der Polizei nur zur Prävention abgeschleppt, nicht aber zum Zweck der Bestrafung gleich für mehrere Tage sichergestellt werden.
Fall 3: Aktenzeichen 1 U 5/08
Der Anscheinsbeweis "Wer auffährt, ist schuld" ist nicht gültig, wenn der Vorausfahrende ohne nötige Sorgfalt unmittelbar vor der Kollision die Fahrbahn wechselt, so das OLG Karlsruhe.