Recht so

Auto abgeschleppt - recht so?
Auto abgeschleppt - recht so?

Fall 1: Aktenzeichen 2 C 137/08

Falls es zu einem Zusammenstoss mit einem die Bushaltestelle passierenden Fahrzeug und einem 15jährigen Jugendlichen kommt, ist dem Geschädigten ein Mitverschulden in Höhe von 50% zuzurechnen, so dass Amtsgericht Rahden.

Fall 2: Aktenzeichen 10 BV 08/1422

Der Verwaltungsgerichtshof München urteilt: Fahrzeuge dürfen von der Polizei nur zur Prävention abgeschleppt, nicht aber zum Zweck der Bestrafung gleich für mehrere Tage sichergestellt werden.

Fall 3: Aktenzeichen 1 U 5/08

Der Anscheinsbeweis "Wer auffährt, ist schuld" ist nicht gültig, wenn der Vorausfahrende ohne nötige Sorgfalt unmittelbar vor der Kollision die Fahrbahn wechselt, so das OLG Karlsruhe.

Augen auf beim Wohnwagenkauf

Wo kann man sparen?

Augen auf beim Wohnwagenkauf