Rechtsbeistand für Tierfreunde

Beim Reise-Rücktritt wegen der Erkrankung eines Haustieres, muss die Reiserücktrittsversicherung nicht für die Stornokosten einspringen. Dafür muss das Tier mitversichert sein (Amtsgericht Offenbach, Az. 33 C 213/05).

Ein grundsätzliches Haustierverbot in Mietwohnungen ist unzulässig. Die Haltung von Vögeln, Hamstern und anderen Kleintieren darf nicht untersagt werden. BGH (Az. VIII ZR 10/92).

Die Züchterin einer Rassehundedame verklagte den Besitzer des Dorfhundes, der ihre Prachtdame geschwängert hatte und wollte Schadenersatz. Sie hatte den Akt beobachtet, konnte die Tiere jedoch nicht trennen. Urteil: Klage abgewiesen, die Züchterin habe nicht genügend aufgepasst. Landgericht Lüneburg (Az.: 30 340/91).

Herrenlose Katzen darf man aufnehmen. Vorher sollte man in Nachbarschaft und beim Tierschutzverein fragen, ob sie wirklich niemandem gehören. Taucht der nachweisliche Besitzer auf, muss das Tier zurückgegeben werden (Landgericht Zwickau, Az. 51 T 233/97).

Der Halter haftet nur, wenn sein Tier eindeutig als Unfallverursacher ausgemacht wurde. Ein Radfahrer, der verletzt wurde als er in der Dämmerung einer Katze auswich, konnte das Tier nicht eindeutig identifizieren – kein Schmerzensgeld. Landgericht Osnabrück (Az. 2 O 33/04).

Für den Schaden, den ein ausgebüxtes Pferd verursachte, haftet der gewerbliche Halter – auch dann, wenn Unbekannte das Hoftor offen ließen. (Oberlandesgericht Nürnberg, Az. 9 U 3987/03).

Innerhalb geschlossener Ortschaften darf auch für Katzen gebremst werden. Niemand muss eine Katze überfahren, nur weil ein folgender Verkehrsteilnehmer unaufmerksam sein könnte. Bei Unfall zahlt die Kfz-Versicherung des Auffahrenden. Landgericht Paderborn (Az. 5 S 181/00).

Verunreinigt der Hund das Treppenhaus und kommt es deshalb zu Geruchsbelästigungen, ist eine Mietminderung bis zu 20 % möglich. Amtsgericht Münster (Az. 8 C 748/94).

Halter von Vogelspinnen brauchen keine Behörden-Genehmigung. „Vogelspinnen-Gift ist nicht gefährlicher als das der Biene“, entschied das Verwaltungsgericht Ansbach (Az. 5 K 682/97).

Hausschweine gelten als Kleintiere und sind damit in Berliner Mietshäusern erlaubt, sofern sich andere Mieter dadurch nicht gestört fühlen. Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az. 17 C 88/00).

Springt ein Passant, der zur U-Bahn rennt, aus Angst vor zwei freilaufenden Hunden, die Jagd auf ihn machten, auf das Dach eines parkenden Autos, muss der Hundebesitzer für den Schaden aufkommen. Amtsgericht Frankfurt/ Main (Az. 32 C 2314/99-48).

Nachbars Katze muss man ab und an auf dem eigenen Grund dulden. Wird es zum Dauerzustand, kann verlangt werden, dass das Tier ferngehalten wird (Landgericht Hildesheim, Az. 1 S 48/03).

Die Besitzerin eines Hundes, die ihr Tier bei starker Hitze in einem Fahrzeug eingeschlossenen hat, muss die Personal- und Sachkosten der Polizei für die Befreiung des Hundes tragen. Die Beamten hatten die Seitenscheibe des Fahrzeugs mit einem Beil eingeschlagen und erhoben dafür eine Gebühr von 83 Euro – rechtens, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 12 A 10619/05).

Wird ein Tierarzt beim Behandeln eines Tieres verletzt, haftet der Halter dafür. (BGH Az.: VI ZR 166/08)

Streichelt man einen angeleinten Hund, muss man damit rechnen, gebissen zu werden – entschied das Oberlandesgericht Celle. Der Besitzer ist nicht zu belangen. (Az. 22 Ss 9/02)

Sind mehrere Personen Halter eines Pferdes und wird einer von ihnen vom Pferd verletzt, so kann der Verletzte die anderen nicht als Tierhalter für den Schaden haftbar machen. (Oberlandesgerichts Köln Az. 19 U118/98)

Mieter, die exotische Tiere halten, die der Genehmigung des Vermieters bedürfen, müssen diesem ein „außerordentliches Besichtigungsrecht“ zugestehen (Amtsgericht Rheine, Az. 4 C 668/02).)

Nach der Scheidung wird ein Hund dem Hausrat zugerechnet, jedoch muss Rücksicht auf „Wesen und Gefühle des Tieres“ genommen werden. Das Amtsgericht Bad Mergentheim sprach den Hund der Ex-Frau zu, damit er nicht entwurzelt würde. Der Ex-Mann bekam Besuchsrecht. (Az. 1 F 143/ 95)