Schadensmanagement

Tricks der Versicherungen
Das Auto ist für Viele ein Fortbewegungsmittel, auf das sie täglich angewiesen sind. Daher zahlen wir auch pflichtbewusst die KFZ-Versicherung, damit wir uns im Falle eines Unfalls auf eine Regulierung des Schadens verlassen können. Umso ärgerlicher, wenn die Versicherung im Ernstfall nicht die kompletten Kosten übernehmen will.
Wir zeigen Ihnen mit welchen Tricks die Versicherungen sich um die Zahlung der vollen Kosten drücken und mit welchen Strategien Sie als Geschädigter doch an Ihr Geld kommen. Es ist keine Seltenheit, dass die Versicherungsgesellschaften sich weigern, die Erneuerung eines beschädigten Teils zu zahlen, und den Geschädigten stattdessen mit einer Reparatur vertrösten.
Ein Beispiel: Die Versicherung hatte ein Unfallgutachten um 30 Prozent gekürzt mit der Begründung, die beschädigte Felge müsse nicht erneuert, sondern lediglich repariert werden. Es handelte sich jedoch um eine Chromfelge, die nicht repariert werden kann.
Im Schadensfall sollten Geschädigte nicht vorschnell die Kürzung der Kostenübernahme durch die Versicherung akzeptieren, denn sonst verzichten sie ggf. auf Rechte und Geld, das ihnen zusteht.
Dazu gehören:
1. Ab einer Schadenssumme von 800 EUR steht dem Geschädigten ein eigener Sachverständiger zu, den die gegnerische Versicherung zahlt.
2. Die Kosten für den Anwalt trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.
3. Das Recht auf eine freie Wahl der Werkstatt: Dazu zählen natürlich auch Vertragswerkstätten.