Sinnloses Hin- und Herfahren
Verkehrstheater
Mal eben einen Freund abholen und dann noch eine Runde mit dem Cabrio durch die Stadt fahren, weil nur das sonnige Wetter die Schönheit des eigenen Autos übersteigt - Das soll verboten sein? Ja.

Denn Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass das "unnütze Umherfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist, wenn andere dadurch belästigt werden."
Genau das passiert in einem Wendehammer in Nürnberg regelmäßig: Tag und Nacht fahren Protzer und PS-Freaks voller Stolz hier ihr Gefährt spazieren. Die größte Freude scheinen dabei quietschende Reifen und ein röhrender Motor auszulösen. Das Ehepaar Palm hat genau hier ein Modegeschäft und erlebt täglich das Verkehrstheater. Der Radau schlägt nicht nur auf die Nerven: Die Poller vor dem Modegeschäft der Palms sowie die Scheiben des Vordachs sind bereits zu Bruch gegangen. Der Schaden: Mindestens 5.000 EUR.
Gleiches Problem, anderer Ort:
Die Polizei in Deggendorf in Bayern versucht durchzugreifen, doch wenn sich die Beamten an einer bekannten Protzstrecke aufstellen, fahren urplötzlich alle gewissenhaft, defensiv und rücksichtsvoll.
Sinnloses Umherfahren kann im Zweifel das Portemonnaie nicht nur aufgrund der hohen Benzinkosten belasten. Wer sein Auto spazieren fahren oder in seinem Cabrio das schöne Wetter genießen möchte, sollte einfach die Stadt verlassen und aufs Land fahren.
Denn Paragraf 30 der StVO beschränkt sich lediglich auf das Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften. Das heißt einem Wochenendausflug ins Grüne steht nichts im Weg.