STVO auch für Frauen
STVO auch für Frauen
Frauen wurden auf Verkehrszeichen und in der StvO bisher nur selten berücksichtigt: Auf den Verkehrsschildern erkannte man bisher fast nur männliche Figuren. Aber auch Begriffe wie "Fußgänger" oder "Anlieger" waren fest in männlicher Hand.

Jetzt werden die Rufe nach Gleichberechtigung immer lauter und die Straßenverkehrsordnung soll sozusagen entmannt werden. Fußgänger heißen in Zukunft "zu Fuß gehende", und aus Radfahrern "werden Rad fahrende".
Emanzipierung
Doch trotz der Emanzipierung der Straßenverkehrsordnung hat sich am unverständlichen Beamtendeutsch nichts geändert. So ist das Hupen weiterhin ein Schallzeichen und die Ampel wird weiterhin als Wechsellichtzeichen bezeichnet.
Welche Kuriositäten die StVO sonst noch so parat? Wir zeigen es Ihnen!