VOX

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen für das Casting der Fernsehproduktion mit dem Titel „X FACTOR“

• Bitte gültigen Personalausweis zum Casting mitbringen!
• Voraussetzung für die Teilnahme am Casting ist die Abgabe der unterschriebenen Castingvereinbarung beim Check-in am Tag des Castings.
 Wichtig bei minderjährigen Castingteilnehmern: Für die Teilnahme am Casting muss die Castingvereinbarung von beiden gesetzlichen Vertretern/dem allein Sorgeberechtigten unterzeichnet sein.
• Voraussetzung für die Teilnahme am Casting ist ein Alter von 16 Jahren am 01.04.2010; eine Altersbegrenzung nach oben besteht nicht.
• Ausländische Staatsangehörige müssen eine mindestens bis zum 31.12.2010 gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
•  Castingteilnehmer dürfen nicht durch Verträge (z. B. Künstlerexklusivvertrag, Plattenvertrag, Managementvertrag, Engagementvertrag, Darstel-lervertrag oder sonstigen Vertrag) an Dritte gebunden sein. Bestehende Verträge mit Dritten bitte in Kopie zum Casting mitbringen.
•  An den Bild- und/oder Tonaufnahmen (z.B. Videobänder, Kassetten, CDs, DVDs, Fotografien usw.)  und  an  jeglichem anderen Material, das der Castingteilnehmer seiner Bewerbung beifügt, erwirbt GRUNDY Light Entertainment Eigentum; es wird nicht zurückgeschickt. GRUNDY Light Entertainment, RTL und VOX sind berechtigt, dieses Material umfassend im Rahmen der Fernsehproduktion und der begleitenden Presse- und Promotionmaßnahmen zu nutzen, insbesondere im Fernsehen und online.
• Mit der Teilnahme am Casting entsteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Fernsehproduktion „X FACTOR“. Die Auswahl der Teilnehmer für die Fernsehproduktion steht allein im Ermessen von RTL, VOX  und GRUNDY Light Entertainment.
• GRUNDY Light Entertainment, RTL und VOX behalten sich das Recht vor, jederzeit nach ihrem Ermessen einen Castingteilnehmer vom Casting oder der Fernsehproduktion auszuschließen.

Die Regeln der Fernsehproduktion „X FACTOR“

• An dem Wettbewerb können sich Einzelsänger, Duette und Gesangsgruppen (nachfolgend genannt „Act“) beteiligen.
• Die Castings finden in verschiedenen deutschen Städten statt. Die eingeladenen Acts werden ein oder mehrere Lieder ihrer Wahl, ganz oder  teilweise, a capella oder mit Backing Tracks, dem Produktionsteam vortragen. Dieses entscheidet darüber, ob ein Auftritt vor der Jury erfolgt.
• Im Rahmen der Jury-Castings werden ca. 120 Acts ermittelt, die am sog. Bootcamp, voraussichtlich im Juni 2010, teilnehmen.
• Im Bootcamp werden diese ca. 120 Acts verschiedene vorgegebene Songs vortragen und sich weiteren Aufgaben stellen. Nach Abschluss  des Bootcamps verbleiben 18 Acts im Wettbewerb, die einige Tage, voraussichtlich im Juli 2010, die sog. "Jury-Häuser" besuchen.
• In den Jury-Häusern werden den letzten 18 Acts erneut vielfältige Aufgaben gestellt und am Ende werden 9 Acts ausgewählt, die an den Live- Shows teilnehmen.
• In jeder der acht Live-Shows wird ein Act durch Zuschauervoting bzw. das Votum der Jury ausgeschlossen, bis der Sieger feststeht.
• GRUNDY Light Entertainment, RTL und VOX behalten sich das Recht vor, den Ablauf der Produktion „X FACTOR“, auch kurzfristig, zu ändern.  


Alle hier gemachten Angaben können unter Wahrung der berechtigten Interessen des Castingteilnehmers im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften von GRUNDY Light Entertainment im Rahmen des Castings und der Produktion gespeichert, verarbeitet, genutzt und an RTL und VOX zu Pressezwecken weitergeleitet werden.