Hundkatzemaus

Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Familienhund?

Der Anwalt Joachim Cäsar-Preller gilt als Experte für tierrechtliche Fragen. Zu seinen Mandanten zählen vor allem Tierschützer und Tierhalter, die Probleme mit ihren Nachbarn, mit Behörden, Veterinären oder Tierquälern haben. Bei hundkatzemaus präsentiert der Tieranwalt außergewöhnliche Fälle und zeigt, wie Tierhalter in ähnlichen Situationen verfahren können.

Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller klärt über die Rechte von Mensch und Tier vor Gericht auf.

Hundeschicksal bei einer Scheidung

Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller
Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller gibt Auskunft darüber, was im Falle einer Scheidung mit dem Familienhund passiert.

Wie wird im Falle einer Scheidung mit einem Familienhund verfahren?

Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller stellt klar, dass es bei der Besitzfrage drei Möglichkeiten des Vorgehens gibt. Ist der Hund schon vor der Ehe von einer der Parteien angeschafft worden, so bleibt das Tier auch beim ursprünglichen Besitzer. Wurde der Vierbeiner in der Ehe angeschafft, aber es war von Anfang an klar, dass der Hund nur Einem gehört, dann bleibt er bei dementsprechenden Halter. Falls das Tier aber in der Ehe angeschafft und von beiden versorgt wurde, handelt es sich um gemeinsames Eigentum. Erheben beide Parteien Anspruch auf den Vierbeiner, muss vor Gericht entschieden werden, wem der Hund zukünftig gehören soll.

Zählt bei einem Gerichtverfahren auch das Wohl des Tieres?

Nach Paragraf 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuches werden nach einer Scheidung die gemeinsamen Haustiere wie Hausrat behandelt. Das kommt dem Vierbeiner als Lebewesen natürlich in keiner Weise nahe. Viele Gerichte entscheiden aber im Einzelfall und berücksichtigen glücklicherweise das Wohl des Tieres. So werden auch die Unterbringungsmöglichkeiten und die finanziellen Ressourcen unter die Lupe genommen - ebenso wie die Feststellung, wer die eigentliche Bezugsperson des Hundes ist.

Können für ein Haustier Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden?

Für Haustiere gibt es im deutschen Gesetz keine Unterhaltsregelungen. Normalerweise muss derjenige für den Unterhalt aufkommen, dem der Vierbeiner zugesprochen wurde. Hier können aber Ausnahmen gemacht werden: Im Scheidungsvertrag sind sogenannte Unterhaltsklauseln einfügbar. So können beide Parteien festlegen, wer den Unterhalt zahlen soll und welcher Betrag dafür vorgesehen ist.

Im Vox Hundelexikon
Die Rechtsanwaltskanzlei von Joachim Cäsar-Preller
Das Tierschutzgesetz vom Bundesjustizministerium
Buchtipps zum Thema
Texte zur Tierethik
Ursula Wolf, Oscar Bischoff, Veronika Gielow und Dietrich Klose
Philipp Reclam Verlag, 2008
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