Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller

Experten-Rat bei tierrechtlichen Fragen

Der Anwalt Joachim Cäsar-Preller gilt als Experte für tierrechtliche Fragen. Seit über 15 Jahren engagiert er sich für Rechtschaffenheit im Umgang mit Tieren. Zu seinen Mandanten zählen vor allem Tierschützer und Tierhalter, die Probleme mit ihren Nachbarn, mit Behörden, Veterinären oder Tierquälern haben. Bei hundkatzemaus präsentiert der Tieranwalt außergewöhnliche Fälle und zeigt, wie Tierhalter in ähnlichen Situationen verfahren können. Er steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn Tieren und deren Haltern Unrecht widerfährt.

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Hündin Lilly und ein schwerwiegender Kunstfehler

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Der erste von ihm präsentierte Fall handelt von der Hündin Lilly und einer Unachtsamkeit bei einer Operation mit schlimmen Folgen. Für Kathrin Engels und ihre Tochter Daria ist Terrierdame Lilly unersetzlich. Die verspielte Hündin ist Ruhepol und Sonnenschein der Familie.

Beim täglichen Spaziergang fällt Kathrin Engels auf, dass die sonst so agile Lilly hinkt und ihr Hinterbein nicht richtig belastet. Beim Tierarztbesuch wird ein Kreuzbandriss diagnostiziert, der sofort operiert wird. Als Lilly nach einiger Zeit immer noch hinkt und ihr operiertes Bein nicht belastet, drängt Tochter Daria auf einen erneuten Tierarztbesuch. Der Arzt spricht nun erstmals von Schwierigkeiten bei der Operation: Lillys Blutwerte sähen seit längerer Zeit nicht gut aus. Zudem leide die Terrierhündin an einem Lebertumor. Er rät zu einer sofortigen Einschläferung, um das Tier von seinem Leiden zu erlösen.

Kathrin und Daria Engels sind schockiert und ziehen einen anderen Tierarzt zu Rate. Nach einer Ultraschall- und einer Leberuntersuchung wird schließlich klar, dass es keine Anzeichen für einen Tumor gibt.

Im Fall von Lilly gab es keine medizinische Notwendigkeit für eine Einschläferung. Wollte der Tierarzt hier einen Kunstfehler retuschieren und durch eine Einschläferung vertuschen?

Informationen zur Rechtslage von Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller

Was tun, wenn der behandelnde Tierarzt zur Einschläferung rät?

Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller rät grundsätzlich zur Vorsicht. Bevor das Tier aufgrund von auffallenden und urplötzlichen Ungereimtheiten eingeschläfert werden soll, sollte immer eine zweite Meinung eingeholt werden. Grundsätzlich gilt, dass eine vorgeschlagene Einschläferung eine Empfehlung ist und nicht zwangsweise eine verbindliche Durchführung nach sich ziehen muss.

Ist der Tierarzt zu einem Behandlungserfolg verpflichtet?

Wenn man mit seinem Haustier zum Tierarzt geht, so kommt ein Dienstvertrag zustande. Der Tierarzt schuldet dem Tier und seinem Besitzer eine Behandlung und Therapie, die nach den allgemein anerkannten Regeln der tierärztlichen Heilkunde erfolgen soll. Ein Behandlungserfolg muss nicht zwangsweise erbracht werden. Allerdings muss bei der Behandlung ein so genannter Sorgfaltsmaßstab ärztlichen Handelns eingehalten werden.

Besteht bei Ärztepfusch ein Schmerzensgeldanspruch?

Ironischerweise handelt es sich bei verursachten Verletzungen am Tier rechtlich gesehen um eine Sachbeschädigung. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht. Der Tierarzt ist allerdings dazu verpflichtet, bei der Behandlung einen gewissen Sorgfaltsstandard zu erfüllen. Sollte dieser nicht eingehalten werden, dann können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings muss auch nachgewiesen werden können, dass tatsächlich eine Verletzung des Sorgfaltsmaßstabes erfolgte. Dies erweist sich oft als problematisch, da persönliche Einschätzungen häufig anfechtbar sind.

Buchtipps zum Thema

Texte zur Tierethik

Ursula Wolf, Oscar Bischoff, Veronika Gielow und Dietrich Klose

Philipp Reclam Verlag, 2008

ISBN: 978-3150185353, EUR: 8,00

340 Seiten

Tierrecht:

Handbuch mit Kommentierung, Praxisbeispielen und Musterverträgen

Jörg John

Saxonia Verlag, 2007

ISBN: 978-3937951812, EUR: 19,90

170 Seiten

Tierethik

Jean-Claude Wolf

Fischer-Verlag, 2005

ISBN: 978-3891314159, EUR: 18,50

150 Seiten

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