Hundkatzemaus

Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller

Terrier Terry wird zu einer traurigen Erbangelegenheit

Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller, Experte für tierrechtliche Fragen, stellt einen neuen Fall vor: Durch den Tod seines Frauchens verkommt der kleine Hund Terry zu einer traurigen Erbangelegenheit. Sowohl die beste Freundin der kürzlich Verstorbenen Martha D. als auch der hinterbliebene Witwer wollen den kleinen Rüden behalten. Im Testament der Verstorbenen wurde allerdings eindeutig festgelegt, dass Terry bei der Freundin und Nachbarin Melanie verbleiben soll. Für Armin D. ist der kleine Terrier mittlerweile aber zum echten Freund und Begleiter geworden. Der verspielte Hund half dem Witwer über die schwere Zeit und den Verlust seiner Frau hinweg.

VOX hundkatzemaus: Streitfall Hund
Terrier Terry ist zur Erbangelegenheit geworden

Auch nach scheinbar eindeutiger Rechtslage will Armin D. den Hund nicht herausgeben. Er gibt an, dass seine Frau ihm kurz vor ihrem Tod eine mündliche Zusage über den Verbleib von Terry gegeben hätte. Auch Melanie pocht auf ihr Recht - schließlich wurde Terrys Verbleib testamentarisch festgelegt. Eine außergerichtliche Einigung scheint kaum noch denkbar...

Die spannenden Fälle von Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller

VOX hundkatzemaus: Streitfall Hund
hundkatzemaus: Streitfall Hund

Der Anwalt Joachim Cäsar-Preller gilt als Experte für tierrechtliche Fragen. Seit über 15 Jahren engagiert er sich für Rechtschaffenheit im Umgang mit Tieren. Zu seinen Mandanten zählen vor allem Tierschützer und Tierhalter, die Probleme mit ihren Nachbarn, mit Behörden, Veterinären oder Tierquälern haben. Bei hundkatzemaus präsentiert der Tieranwalt außergewöhnliche Fälle, die wirklich vor deutschen Gerichten verhandelt wurden, und zeigt, wie Tierhalter in ähnlichen Situationen verfahren können. Lesen Sie auf Seite 2, welche Tipps der Experte gibt.

Informationen zur Rechtslage von Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller

Sind Haustiere tatsächlich vererbbar?

Ja! Ein Hund kann beispielsweise testamentarisch einer Person vermacht werden. Auch die Einhaltung bestimmter Versorgungsauflagen und Pflegebedingungen lässt sich hier festlegen. Wird der Beerbte im Testament mit finanziellen Mitteln bedacht, kann auch festgelegt werden, wieviel davon für den Hund verwendet werden soll. Anwälte wie der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller beraten Hundebesitzern gerne bei Unklarheiten oder unterstützen bei der Erstellung eines Testamentes.

Gibt es bei eindeutigen Testamentsklauseln einen Herausgabeanspruch?

Ja! Vor Gericht kann ein Herausgabeanspruch geltend gemacht werden, wenn eine Person, die nicht testamentarisch bedacht wurde, das Tier zurückhält. Im Testament sollte allerdings immer eine Person oder Organisation bestimmt werden, die für die Einhaltung des Testaments zuständig ist. Schließlich sollte verbindlich kontrolliert werden, dass der letzte Wille auch eingehalten wird.

Kann ein Testament durch eine mündliche Schenkung ausgehebelt werden?

Hier kommt es ganz auf die gegebenen Umstände an. Wenn eine mündliche Zusage einer testamentarisch festgelegten Klausel gegenübersteht, dann muss die mündliche Schenkung erst bewiesen werden. Das Testament steht so lange über dieser sogenannten Handschenkung, bis diese eindeutig bewiesen wurde. Erst wenn eine Handschenkung nachgewiesen werden kann, kann das Testament vor Gericht angefochten werden.

Im VOX Tierlexikon
Die Rechtsanwaltskanzlei von Joachim Cäsar-Preller
Das Tierschutzgesetz vom Bundesjustizministerium
Buchtipps zum Thema
Texte zur Tierethik
Ursula Wolf, Oscar Bischoff, Veronika Gielow und Dietrich Klose
Philipp Reclam Verlag, 2008
ISBN: 978-3150185353
340 Seiten

Tierrecht:
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Saxonia Verlag, 2007
ISBN: 978-3937951812
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