Tricksen beim Parken

Was ist zulässig?
In deutschen Großstädten ist das Parken kostspielig. So manch einer versucht es mit raffinierten Tricks. Doch was ist beim Parken erlaubt? Wir sind dem nachgegangen und zeigen Ihnen, was geht und womit Sie deutsche Politessen gegen sich aufbringen.

Wir probieren zunächst die Parkscheibe mit Uhrwerk aus: Im Internet sind diese zwischen einem und neun EUR auf diversen Seiten erhältlich. Wir testen die Errungenschaft an einem Parkplatz mit einer Höchstparkdauer von einer Stunde. Nach eineinhalb Stunden scheint die vorbeikommende Politesse keinen Unterschied festzustellen - allerdings stellt laut einem Verkehrsanwalt das Uhrwerk einen klaren Verstoß gegen die Verkehrsregeln dar.
Auch die sogenannte Tussi-Scheibe, eine Parkscheibe in pink statt blau, ist nicht zulässig. Erlaubt ist nur blau! Ende vom Lied: Ein Knöllchen im zarten Rosa.
Böses Erwachen vermeiden
Aber man kann doch sicher die Restdauer eines bereits gekauften Parktickets weiterverkaufen, oder? Auch das testen wir und bieten unser Parkticket auf offener Straße zum Verkauf an. Als dies die Polizei bemerkt, bekommen wir Ärger. Verschenken sei erlaubt, Verkaufen jedoch nicht.
Zum Schluss machen wir noch einen Test im absoluten Halteverbot. Eine klare Nachricht an die Politessen sollte doch genügen: "Ich habe hier um 10.27 Uhr geparkt. Ich bin am Cafe an der Ecke und habe eine graue Jacke an." Unsere Handynummer haben wir auch angehängt. Doch auch das stößt nicht gerade auf Begeisterung bei den Ordnungshütern - ein Knöllchen wird gezückt.
Unser Fazit: Besser doch bei der altbewährten Methode bleiben und ordnungsgemäß die Parkgebühren zahlen, als nachher das böse Erwachen zu erleben.