Wildtier gefunden

01 09
Autofahrer müssen besonders auf ländlichen Straßen mit Wildwechsel rechnen. Achten Sie auf Warnschilder, die solche Zonen frühzeitig ankündigen, und verringern Sie in allen Waldabschnitten deutlich das Tempo. 
01 09
Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zeigen, dass querendes Wild die Geschwindigkeit eines sich nähernden Fahrzeugs bis etwa Tempo noch 60 gut einschätzen kann. Mit zunehmender Geschwindigkeit steigt das Kollisionsrisiko stark an. Bei einer für Bundes- und Landstraßen üblichen Geschwindigkeit von 100 km/h ist die Gefährdung für Mensch und Tier nicht mehr kalkulierbar. Drosseln Sie also besser Ihr Tempo!
01 09
Bewahren Sie die Ruhe, falls sich ein verirrtes Rotwild nicht von der Fahrbahn bewegt, weil es durch das Scheinwerferlicht paralysiert wurde. 
01 09
Tierliebe muss nicht nicht immer von Vorteil sein. Bei kleineren Kreaturen ist es für den Fahrer oft sicherer, sie zu überfahren. Einen solchen Unfall halten die Fahrzeuginsassen meistens eher aus, als den Aufprall gegen einen Baum nach einem Ausweichmanöver. 
01 09
Bei größeren Tieren sollte man bedenken: Bereits bei einem Zusammenstoß mit 50 km/h entspricht das Aufprallgewicht eines Körpers dem 25-fachen Eigengewicht, bei 70 km/h erhöht sich dieser Wert bereits auf das 50-fache. Bei einem Zusammenstoß mit einem Rehbock (ca. 20 kg), prallt dieser bei Tempo 70 mit 1000 kg gegen Ihr Fahrzeug. 
01 09
Nach einem Zusammenprall müssen die Warnblinker eingeschaltet, das Warndreieck aufgestellt und die Polizei verständigt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der dann das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. © dpa

01 09
Die Kraftfahrzeugversicherung übernimmt die Schäden des Ausweichmanövers als "Rettungskosten". Doch Vorsicht: Sie sind in der Nachweispflicht. Das dürfte besonders dann schwierig werden, wenn der Hirsch wieder im Dickicht des Waldes verschwunden ist. 
01 09
Das angefahrene Tier sollte auf keinen Fall berührt werden: Es könnte mit Tollwut infiziert sein oder plötzlich auskeilen. Getötetes Wild einfach mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet. © dpa

01 09
Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss aus Gründen des Tierschutzes der Jäger das verletzte Tier mit dem Hund suchen und es von seinen Schmerzen erlösen. © picture-alliance/ ZB